Verordnung über Einzelkulturbeiträge im Pflanzenbau und die Zulage für Getreide 1 (Einzelkulturbeitragsverordnung, EKBV)
1. Abschnitt: ⁴ Einzelkulturbeiträge
Art. 1 Zu Beiträgen berechtigende Flächen
Art. 2 Höhe der Beiträge
Franken | |
| 700 |
| 700 |
| 1000 |
| 1000 |
| 1000 |
| 2100 |
| 200 |
Art. 3 Koordination mit Direktzahlungen der Europäischen Union
2. Abschnitt: ¹² Getreidezulage
Art. 4 Zur Zulage berechtigende Flächen
Art. 5 Höhe der Getreidezulage
2 a . Abschnitt: Voraussetzungen ¹⁵
Art. 6 ¹⁶ Beitragsberechtigte Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen
Art. 6 a ¹⁷ Allgemeine Voraussetzungen
Art. 6 b ²¹ Besondere Voraussetzungen für Einzelkulturbeiträge
3. Abschnitt: Verfahren
Art. 7 Gesuche
Art. 8 ²⁹ Gesuchstermine und Fristen
Art. 9 Änderungen des Gesuchs ³¹
Art. 10 Festsetzung der Beiträge
Art. 11 ³⁶ Auszahlung der Beiträge und der Zulage an die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen
Art. 12 ³⁷ Überweisung der Beiträge und der Zulage an den Kanton
Art. 13 Eröffnung von Verfügungen
4. Abschnitt: Kontrollen
Art. 14 Grundsatz
Art. 15 ⁴⁰ Beizug Dritter
Art. 16 Verfahren bei Feststellung von Unregelmässigkeiten
Art. 17 Erfassung und Bericht
5. Abschnitt: Verwaltungssanktionen
Art. 18 ⁴³ Kürzung und Verweigerung der Beiträge oder der Zulage
Art. 19 ⁴⁴ Höhere Gewalt
Art. 20 – 24 ⁴⁵
6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 25 Vollzug
Art. 26 Aufhebung eines anderen Erlasses
Art. 27 Übergangsbestimmungen
Art. 28 Inkrafttreten
Anhang ⁴⁸
Kürzungen der Einzelkulturbeiträge und der Getreidezulage
1 Allgemeines
2 Kürzungen der Beiträge und der Zulage
Mangel beim Kontrollpunkt | Kürzung oder Massnahme | |
| erste Feststellung erster und zweiter Wiederholungsfall ab dem dritten Wiederholungsfall | 100 Fr. 200 Fr. 100 % der betreffenden Einzelkulturbeiträge oder der Zulage |
| 100 % der betreffenden Einzelkulturbeiträge oder der Zulage | |
| Frist für Ergänzung oder Korrektur |
Mangel beim Kontrollpunkt | Kürzung | |
| Vorhandene Sorten und Kulturen stimmen nicht mit der Deklaration überein Kultur wurde nicht oder nicht im ordentlichen Reifezustand geerntet oder es fand keine ordentliche Verwertung der Ernte statt (landwirtschaftliche, technische oder industrielle Verwertung) | Korrektur auf richtige Angaben und zusätzlich 500 Fr. 120 % der betreffenden Einzelkulturbeiträge oder der Zulage |
| Fehlender Vertrag für Zuckerlieferung Abweichende Vertragsmenge | 100 % der Einzelkulturbeiträge für Zuckerrüben Korrektur auf richtige Angaben |
| Zu tiefe Angabe Zu hohe Angabe | Korrektur auf richtige Angaben Korrektur auf richtige Angabe und zusätzliche Kürzung in der Höhe der Beitragsdifferenz (deklarierte minus richtige Angaben) |
Mangel beim Kontrollpunkt | Kürzung | |
Deklaration Flächenmasse nicht korrekt | Zu tiefe Angabe Zu hohe Angabe | Korrektur auf richtige Angabe Korrektur auf richtige Angabe und zusätzliche Kürzung in der Höhe der Beitragsdifferenz (deklarierte minus richtige Angaben) |
Mangel beim Kontrollpunkt | Kürzung | |
| Mangelhafte Mitwirkung oder Drohungen im Bereich ÖLN oder Tierschutz Andere Bereiche für Einzelkulturbeiträge und die Zulage | 10 % aller Einzelkulturbeiträge und der Zulage, mind. 500 Fr., max. 10 000 Fr. 10 % der betreffenden Einzelkulturbeiträge und der Zulage mind. 200 Fr., |
| Verweigerung im Bereich ÖLN oder Tierschutz Andere Bereiche für Einzelkulturbeiträge und die Zulage | 100 % aller Einzelkulturbeiträge und der Zulage 120 % der betreffenden Einzelkulturbeiträge und Zulage |
Mangel beim Kontrollpunkt | Kürzung | |
| Betrieb hat Fläche einem anderen Bewirtschafter zur Verfügung gestellt (entgeltlich oder unentgeltlich) | Korrektur auf richtige Angabe und zusätzlich 500 Fr./ha der betroffenen Fläche |
| Fläche ist nicht bewirtschaftet, stark verunkrautet oder vergandet | Ausschluss der Fläche aus der LN, keine Beiträge oder keine Zulage auf dieser Fläche |