Mitteilung der Bundeskanzlei vom 6. Juni 1951 betreffend die Abkommen über die Aufhebung der Einschränkungen in der Freiheit des Strassenverkehrs 1
¹ Diese Berichtigung annulliert die Veröffentlichung vom 15. Febr. 1951 ( AS 1951 103 ).
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