Grossratsbeschluss betreffend Zahl der den Wahlkreisen der Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen im Grossen Rat zustehende Sitze
Grossratsbeschluss betreffend Zahl der den Wahlkreisen der Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen im Grossen Rat zustehende Sitze Vom 15. Januar 2020 (Stand 25. Oktober 2020) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 80 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005 ) und § 42 Abs. 3 und 4 des Gesetzes betreffend Wahlen und Abstimmungen (Wahlgesetz) vom 21. April 1994
2 ) und nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates Nr. 19.1837.01 vom 21. August 2019, beschliesst: Ziff. 1
1 In den einzelnen Wahlkreisen der Stadt Basel und in den Gemeinden Bettingen und Riehen werden die Mitglieder des Grossen Rats nach folgender Aufteilung gewählt: Wahlkreis Wohnbevölkerung Anzahl Sitze Grossbasel-Ost 53'044 27 Grossbasel-West 66'669 34 Kleinbasel 52'545 27 Riehen 21'339 11 Bettingen 1'169 1 Total Kanton 194'766 100 Ziff. 2
1 Diese Sitzverteilung findet für die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats vom 25. Oktober
2020 Anwendung. Auf diesen Zeitpunkt wird der Grossratsbeschluss betreffend die Sitzverteilung des Grossen Rats auf die Wahlkreise der Stadt und die Landgemeinden vom 3. Februar 2016 aufgehoben. Dieser Beschluss ist zu publizieren.
1) SG 111.100
2) SG 132.100
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