Grossratsbeschluss betreffend Zahl der den Wahlkreisen der Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen im Grossen Rat zustehende Sitze
                            Grossratsbeschluss betreffend Zahl der den Wahlkreisen der Stadt und den  Gemeinden Bettingen und Riehen im Grossen Rat zustehende Sitze  Vom 15. Januar 2020 (Stand 25. Oktober 2020)  Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt,  gestützt auf § 80 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005  )   und § 42  Abs. 3 und 4 des Gesetzes betreffend Wahlen und Abstimmungen (Wahlgesetz) vom 21. April 1994
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  und nach Einsichtnahme in den Ratschlag des Regierungsrates  Nr. 19.1837.01 vom 21. August 2019,  beschliesst:  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  In den einzelnen Wahlkreisen der Stadt Basel und in den Gemeinden Bettingen und Riehen werden  die Mitglieder des Grossen Rats nach folgender Aufteilung gewählt:  Wahlkreis  Wohnbevölkerung  Anzahl Sitze  Grossbasel-Ost  53'044  27  Grossbasel-West  66'669  34  Kleinbasel  52'545  27  Riehen  21'339  11  Bettingen  1'169  1  Total Kanton  194'766  100  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Diese Sitzverteilung findet für die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats vom 25. Oktober
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2020 Anwendung. Auf diesen Zeitpunkt wird der Grossratsbeschluss betreffend die Sitzverteilung des  Grossen Rats auf die Wahlkreise der Stadt und die Landgemeinden vom 3. Februar 2016 aufgehoben.  Dieser Beschluss ist zu publizieren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  SG  111.100
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  SG  132.100
                        
                        
                    
                    
                    
                
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