Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Saarland vom 1. März 1952 Vom 30. Mai 1969
Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Saarland vom 1. März 1952 Vom 30. Mai 1969
Zum 16.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. Januar 2006 (Amtsbl. S. 174) |
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Saarland vom 1. März 1952 vom 30. Mai 1969 | 01.01.2002 |
Eingangsformel | 04.02.2006 |
§ 1 | 01.01.2002 |
§ 2 | 01.01.2002 |
§ 3 | 04.02.2006 |
Auf Grund des § 18 in Verbindung mit § 41 des Saarländischen Naturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1993 (Amtsbl. S. 346, ber. S. 482) in ihrer jeweils geltenden Fassung
[1]
verordnet das Ministerium für Umwelt:
Fußnoten
[1])
SNG vgl. BS-Nr. 791-14. Gemäß § 53 Abs. 3 SNG gelten Verweisungen auf das bisherige Gesetz als Verweisungen auf die entsprechenden Vorschriften des Ablösungsgesetzes fort.
§ 1
(1) Aus dem in § 1 unter laufender Nummer 13 der Verordnung vom 1. März 1952 (Amtsbl. S. 602)
[2]
genannten und unter Nummer 54 des Landschaftsschutzbuchs der Landeshauptstadt Saarbrücken eingetragenen Landschaftsschutzgebiets „Staatsforst im Norden der Stadt Saarbrücken einschließlich St. Johanner Stadtwald“ werden die nachstehend genannten Geländeflächen in der Gemarkung Scheidt ganz oder teilweise ausgegliedert: Bartenberg, die Dreispitz, Steinmetzentälchen, am Schwarzenberg, am Schmittenberg, im Hüttenberg und Eschbergerhang.
(2) Die Ausgliederung erfolgt unter der Auflage, dass
1.
der vorhandene Baumbestand nicht ohne Einverständnis der Obersten und Unteren Naturschutzbehörde beseitigt und verändert werden darf,
2.
sofort nach Abschluss von Bauarbeiten auf den einzelnen Grundstücksflächen nach besonderer Vereinbarung Bäume und Sträucher anzupflanzen sind.
Fußnoten
[2])
Vgl. BS- Nr. 791- 1.
§ 2
Die neu festgelegte Landschaftsschutzgrenze verläuft von der Volksschule Scheidt (Kartenbezeichnung „Am Schwarzenberg“) in westlicher Richtung im Verlauf des Waldrandes südlich des Forstweges. Sie knickt am Grundstück Dr. Stöcker nach Nordwesten ab und ist mit den rückwärtigen bzw. südwestlichen Parzellengrenzen der Grundstücke Dr. Stöcker, Weyand, Naaber identisch. Dann rechtwinklig nach Nordosten abknickend ist der Waldrand nordwestlich des Scheidter Weges die Grenze. In Höhe des Forsthauses wird die Linie im Zuge des Treppenabganges bis zur nordöstlichen Seite der Dudweilerstraße verlängert. Der Waldrand an der Dudweilerstraße und die rückwärtigen Parzellengrenzen der Bebauung an der Eichendorffstraße bilden bis zur Einmündung der Eichendorffstraße in die Straße „Am Bartenberg“ die neue Landschaftsschutzgrenze im Bereich „Flürchen“ und „Bartenberg“.
Im Gebiet „Am Schmittenberg“ ist der Waldrand des Staatsforstes Saarbrücken an der rückwärtigen Grundstücksgrenze, der ehemaligen Villa Berthold (jetzt: K. Blum, Dudweiler) in Nord-Südrichtung die neue Landschaftsschutzgrenze.
Der Kahlschlag nördlich des Müllertälchens wird bis zum Fußweg ausgegliedert. Die Grenze knickt dann wieder nach Süden ab und liegt am Böschungsfuß des Sportplatzgeländes.
Der weitere Verlauf folgt dem Waldrand im Zuge des Forstwegs unmittelbar an den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung südlich der Straße „Auf den Hütten“.
Der östliche Hochwaldrand und die südliche Grundstücksgrenze der letzten Parzelle am parallel zur Bahnlinie verlaufenden Verbindungsweg von Scheidt nach Schafbrücke stellen die neuen Landschaftsschutzgrenzen für die Gebiete Schmittenberg, Hüttenberg und Eschbergerhang dar.
§ 3
Die Grenzen der Ausgliederungsflächen sind in einer Karte im Maßstab 1:5.000 in roter Farbe eingetragen, die bei der obersten Naturschutzbehörde im Ministerium für Umwelt sowie der unteren Naturschutzbehörde bei der Landeshauptstadt Saarbrücken während der Dienststunden zur kostenlosen Einsicht für jedermann niedergelegt sind.
Der Minister für Kultus, Unterricht und Volksbildung
[3]
Fußnoten
[3])
Jetzt: Ministerium für Umwelt gem. Nr. 8.02 der Bekanntmachung - BS- Nr. 1101- 5; Hardenbergstr. 1, 66119 Saarbrücken.
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