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DE - Landesrecht Saarland

Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses für die Erhebung von Nutzungsgebühren an der Fachhochschule für Verwaltung Vom 16. März 2016

Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses
für die Erhebung von Nutzungsgebühren an der Fachhochschule für Verwaltung
Vom 16. März 2016
Zum 16.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses für die Erhebung von Nutzungsgebühren an der Fachhochschule für Verwaltung vom 16. März 201622.04.2016
Eingangsformel22.04.2016
§ 1 - Gebühren22.04.2016
§ 2 - Bemessungsgrundsätze22.04.2016
§ 3 - Festsetzung der Gebühr22.04.2016
§ 4 - Inkrafttreten22.04.2016
Anlage - Besonderes Gebührenverzeichnis für die Erhebung von Nutzungsgebühren an der Fachhochschule für Verwaltung (FHSV)22.04.2016
Auf Grund des § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland vom 24. Juni 1964 (Amtsbl. S. 629), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474, 530),
[1]
in Verbindung mit § 1 Absatz 4 des Gesetzes über die Fachhochschule für Verwaltung vom 27. Februar 1980 (Amtsbl. S. 449), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2013 (Amtsbl. I S. 1375),
[2]
verordnet das Ministerium für Inneres und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Europa:
Fußnoten
[1])
SaarlGebG vgl. BS-Nr. 2013-1.
[2])
Vgl. BS-Nr. 2030-10.

§ 1 Gebühren

Für Amtshandlungen und die Nutzung der Einrichtungen der Fachhochschule für Verwaltung werden Gebühren nach dem dieser Verordnung als Anlage beigefügten Besonderen Gebührenverzeichnis erhoben.

§ 2 Bemessungsgrundsätze

Die Gebühren werden nach Wochen, Tagen oder Halbtagen bemessen. Die hierfür angesetzte volle Gebühr wird auch dann erhoben, wenn die Inanspruchnahme nur während eines Teils des jeweils angesetzten Zeitraums erfolgt.

§ 3 Festsetzung der Gebühr

Die Gebühren werden von der Fachhochschule für Verwaltung auf der Grundlage des Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland und dieser Verordnung erhoben. Im Rahmen von Kooperationen, insbesondere bei der Erklärung von Gegenseitigkeit, kann die Fachhochschule für Verwaltung Vereinbarungen über einen vollständigen oder teilweisen Verzicht auf die Erhebung von Gebühren nach dieser Verordnung treffen.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Anlage

Besonderes Gebührenverzeichnis für die Erhebung von Nutzungsgebühren an der Fachhochschule für Verwaltung (FHSV)
Tabelle A
Anmietung von Räumen der Fachhochschule für Verwaltung (externe Nutzung)
Raumkosten für drei Raumkategorien/Woche/Tag
Vorlesungssaal Gr. Hörsaal IT-Saal
Liegenschaftspauschale Ausstattungspauschale Verwaltungspauschale Betreuungspauschale 65 m² 180 m² 90 m²
Woche 320,00 Euro 570,00 Euro 660,00 Euro
Tag 130,00 Euro 180,00 Euro 230,00 Euro
Tabelle B
Teilnahme an Veranstaltungen des Geschäftsbereichs Polizeiliche Fortbildung durch Teilnehmer, die nicht dem öffentlichen Dienst im Saarland angehören (externe Teilnehmer)
Inhalt Vorlesungssaal Gr. Hörsaal IT-Saal
65 m² 180 m² 90 m²
Seminargruppe 1 (Tagesseminar ohne Verpflegung) Raumkosten
Summe 60,00 Euro 65,00 Euro 70,00 Euro
Seminargruppe 2 (Tagesseminar mit Verpflegung) Raumkosten
Summe 85,00 Euro 90,00 Euro 95,00 Euro
Seminargruppe 3 (Mehrtagesseminar mit Verpflegung und Übernachtung) Raumkosten
Summe 125,00 Euro 130,00 Euro 135,00 Euro
An- und Abreisetag werden als ein Seminartag berechnet.
Tabelle C
Teilnahme an Veranstaltungen des Geschäftsbereichs Allgemeine Fortbildung durch Teilnehmer, die nicht dem öffentlichen Dienst im Saarland angehören (externe Teilnehmer)
Inhalt Vorlesungssaal Gr. Hörsaal IT-Saal
65 m² 180 m² 90 m²
Tagesseminar, Referent verwaltungsintern Raumkosten, Personalkosten
Summe 75,00 Euro 80,00 Euro 85,00 Euro
Tagesseminar, Referent verwaltungsextern Raumkosten, Personalkosten
Summe 70,00 Euro 75,00 Euro 80,00 Euro
Tabelle D
Veranstaltungen des Geschäftsbereichs Allgemeine Fortbildung auf Anfrage von Körperschaften,
Anstalten, Stiftungen sowie Einrichtungen des öffentlichen Dienstes im Saarland mit
Teilnahmebeschränkung auf deren Beschäftigte (Inhouseschulungen)
Inhalt Vorlesungssaal Gr. Hörsaal IT-Saal
65 m² 180 m² 90 m²
Inhouseschulung, Referent verwaltungsintern Raumkosten, Personalkosten
Summe 1.210,00 Euro 1.260,00 Euro 1.310,00 Euro
Inhouseschulung, Referent verwaltungsextern Raumkosten, Personalkosten
Summe 430,00 Euro 480,00 Euro 530,00 Euro
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