Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses für die Erhebung von Nutzungsgebühren an der Fachhochschule für Verwaltung Vom 16. März 2016
Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses
für die Erhebung von Nutzungsgebühren an der Fachhochschule für Verwaltung
Vom 16. März 2016
Zum 16.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses für die Erhebung von Nutzungsgebühren an der Fachhochschule für Verwaltung vom 16. März 2016 | 22.04.2016 |
Eingangsformel | 22.04.2016 |
§ 1 - Gebühren | 22.04.2016 |
§ 2 - Bemessungsgrundsätze | 22.04.2016 |
§ 3 - Festsetzung der Gebühr | 22.04.2016 |
§ 4 - Inkrafttreten | 22.04.2016 |
Anlage - Besonderes Gebührenverzeichnis für die Erhebung von Nutzungsgebühren an der Fachhochschule für Verwaltung (FHSV) | 22.04.2016 |
Auf Grund des § 5 Absatz 2
des Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland vom 24. Juni 1964 (Amtsbl. S. 629), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474, 530),
[1]
in Verbindung mit § 1 Absatz 4
des Gesetzes über die Fachhochschule für Verwaltung vom 27. Februar 1980 (Amtsbl. S. 449), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2013 (Amtsbl. I S. 1375),
[2]
verordnet das Ministerium für Inneres und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Europa:
Fußnoten
[1])
SaarlGebG vgl. BS-Nr. 2013-1.
[2])
Vgl. BS-Nr. 2030-10.
§ 1 Gebühren
Für Amtshandlungen und die Nutzung der Einrichtungen der Fachhochschule für Verwaltung werden Gebühren nach dem dieser Verordnung als Anlage beigefügten Besonderen Gebührenverzeichnis erhoben.
§ 2 Bemessungsgrundsätze
Die Gebühren werden nach Wochen, Tagen oder Halbtagen bemessen. Die hierfür angesetzte volle Gebühr wird auch dann erhoben, wenn die Inanspruchnahme nur während eines Teils des jeweils angesetzten Zeitraums erfolgt.
§ 3 Festsetzung der Gebühr
Die Gebühren werden von der Fachhochschule für Verwaltung auf der Grundlage des Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland und dieser Verordnung erhoben. Im Rahmen von Kooperationen, insbesondere bei der Erklärung von Gegenseitigkeit, kann die Fachhochschule für Verwaltung Vereinbarungen über einen vollständigen oder teilweisen Verzicht auf die Erhebung von Gebühren nach dieser Verordnung treffen.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Anlage
Besonderes Gebührenverzeichnis für die Erhebung von Nutzungsgebühren an der Fachhochschule für Verwaltung (FHSV)
Tabelle A
Anmietung von Räumen der Fachhochschule für Verwaltung (externe Nutzung)
Raumkosten für drei Raumkategorien/Woche/Tag
Vorlesungssaal | Gr. Hörsaal | IT-Saal | |
Liegenschaftspauschale Ausstattungspauschale Verwaltungspauschale Betreuungspauschale | 65 m² | 180 m² | 90 m² |
Woche | 320,00 Euro | 570,00 Euro | 660,00 Euro |
Tag | 130,00 Euro | 180,00 Euro | 230,00 Euro |
Tabelle B
Teilnahme an Veranstaltungen des Geschäftsbereichs Polizeiliche Fortbildung durch Teilnehmer, die nicht dem öffentlichen Dienst im Saarland angehören (externe Teilnehmer)
Inhalt | Vorlesungssaal | Gr. Hörsaal | IT-Saal | |
65 m² | 180 m² | 90 m² | ||
Seminargruppe 1 (Tagesseminar ohne Verpflegung) | Raumkosten | |||
Summe | 60,00 Euro | 65,00 Euro | 70,00 Euro | |
Seminargruppe 2 (Tagesseminar mit Verpflegung) | Raumkosten | |||
Summe | 85,00 Euro | 90,00 Euro | 95,00 Euro | |
Seminargruppe 3 (Mehrtagesseminar mit Verpflegung und Übernachtung) | Raumkosten | |||
Summe | 125,00 Euro | 130,00 Euro | 135,00 Euro |
An- und Abreisetag werden als ein Seminartag berechnet.
Tabelle C
Teilnahme an Veranstaltungen des Geschäftsbereichs Allgemeine Fortbildung durch Teilnehmer, die nicht dem öffentlichen Dienst im Saarland angehören (externe Teilnehmer)
Inhalt | Vorlesungssaal | Gr. Hörsaal | IT-Saal | |
65 m² | 180 m² | 90 m² | ||
Tagesseminar, Referent verwaltungsintern | Raumkosten, Personalkosten | |||
Summe | 75,00 Euro | 80,00 Euro | 85,00 Euro | |
Tagesseminar, Referent verwaltungsextern | Raumkosten, Personalkosten | |||
Summe | 70,00 Euro | 75,00 Euro | 80,00 Euro |
Tabelle D
Veranstaltungen des Geschäftsbereichs Allgemeine Fortbildung auf Anfrage von Körperschaften,
Anstalten, Stiftungen sowie Einrichtungen des öffentlichen Dienstes im Saarland mit
Teilnahmebeschränkung auf deren Beschäftigte (Inhouseschulungen)
Inhalt | Vorlesungssaal | Gr. Hörsaal | IT-Saal | |
65 m² | 180 m² | 90 m² | ||
Inhouseschulung, Referent verwaltungsintern | Raumkosten, Personalkosten | |||
Summe | 1.210,00 Euro | 1.260,00 Euro | 1.310,00 Euro | |
Inhouseschulung, Referent verwaltungsextern | Raumkosten, Personalkosten | |||
Summe | 430,00 Euro | 480,00 Euro | 530,00 Euro |
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