SchPolVollzVZVbgG MV
    DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

    Gesetz über die Vereinbarung und die Zusatzvereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Ausübung der schiffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben Vom 12. November 1992

    Gesetz über die Vereinbarung und die Zusatzvereinbarung zwischen
    der Bundesregierung und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über
    die Ausübung der schiffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben Vom 12.
    November 1992
    Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz über die Vereinbarung und die Zusatzvereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Ausübung der schiffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben vom 12. November 199201.01.2005
    Eingangsformel01.01.2005
    § 101.01.2005
    § 201.01.2005
    § 301.01.2005
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1

    Der nachstehenden Vereinbarung und Zusatzvereinbarung zwischen
    der Bundesregierung und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Ausübung
    der schiffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben wird zugestimmt.

    § 2

    Der Zeitpunkt, zu dem die Vereinbarung
    *
    und die Zusatzvereinbarung nach ihren Regelungen im § 11 und Artikel 3 in Kraft getreten sind, wird von dem Innenminister im Gesetz- und Verordnungsblatt
    für Mecklenburg-Vorpommern bekanntgegeben.
    Fußnoten
    *)
    Die Vereinbarung hat die Gl. Nr. 9510- 2.

    § 3

    Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren