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    DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

    Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister Vom 6. März 1995

    Staatsvertrag über die Zuständigkeit des
    Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister
    Vom 6. März 1995
    Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister vom 6. März 199501.01.2005
    Eingangsformel01.01.2005
    § 101.01.2005
    § 201.01.2005
    § 301.01.2005
    § 401.01.2005
    Das Land Mecklenburg-Vorpommern,
    der Freistaat Sachsen,
    das Land Sachsen-Anhalt
    und der Freistaat Thüringen
    schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig
    zuständigen Organe nachstehenden Staatsvertrag.

    § 1

    Die Führung des Binnenschiffsregisters wird dem Amtsgericht
    Magdeburg für das Gebiet der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,
    Sachsen-Anhalt und Thüringen übertragen.

    § 2

    Das Land Sachsen-Anhalt verzichtet auf Kostenausgleichsansprüche
    gegen die an diesem Staatsvertrag beteiligten Länder; es erhält
    die Einnahmen des Amtsgerichts Magdeburg aus den ihm übertragenen Angelegenheiten.

    § 3

    Der Staatsvertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum
    Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, und zwar sowohl von dem Land
    Sachsen-Anhalt gegenüber allen oder einzelnen Ländern als auch von
    den einzelnen Ländern gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt.

    § 4

    Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden
    werden bei der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt hinterlegt. Der Staatsvertrag
    tritt mit dem Ersten des Monats in Kraft, der auf den Tag der Hinterlegung
    der letzten Ratifikationsurkunde folgt. Die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
    teilt den übrigen an dem Staatsvertrag beteiligten Ländern die Hinterlegung
    der letzten Ratifikationsurkunde mit.
    Wismar, den 6. März 1995
    Für das Land Mecklenburg-Vorpommern
    Für den Ministerpräsidenten
    Der Justizminister
    gez. Eggert
    Für den Freistaat Sachsen
    Für den Ministerpräsidenten
    Der Staatsminister der Justiz
    gez. Heitmann
    Für das Land Sachsen-Anhalt
    Für den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt
    Die Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
    gez. Schubert
    Für den Freistaat Thüringen
    Der Ministerpräsident
    vertreten durch den Minister
    für Justiz und Bundesangelegenheiten
    gez. Kretschmer
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