Gesetz zum Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister Vom 30. November 1995
Gesetz zum Staatsvertrag über die Zuständigkeit des
Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister Vom 30. November
1995
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Gesetz zum Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister vom 30. November 1995 | 01.01.2005 |
Eingangsformel | 01.01.2005 |
Artikel 1 | 01.01.2005 |
Artikel 2 | 01.01.2005 |
Artikel 3 | 01.01.2005 |
Artikel 4 | 01.01.2005 |
Der Landtag hat das
folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem am 6. März 1995 in Wismar unterzeichneten Staatsvertrag
über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister
wird zugestimmt.
Artikel 2
Das Abkommen
*
wird nachstehend
mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Fußnoten
*)
Das
Abkommen hat die Gl. Nr. 950- 5.
Artikel 3
Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 4 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und
Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben.
Artikel 4
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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