Gesetz zum Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rostock für das Seeschiffsregister und im Dispacheverfahren Vom 18. Dezember 1995
Gesetz zum Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts
Rostock für das Seeschiffsregister und im Dispacheverfahren Vom
18. Dezember 1995
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Gesetz zum Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rostock für das Seeschiffsregister und im Dispacheverfahren vom 18. Dezember 1995 | 01.01.2005 |
Eingangsformel | 01.01.2005 |
Artikel 1 | 01.01.2005 |
Artikel 2 | 01.01.2005 |
Artikel 3 | 01.01.2005 |
Artikel 4 | 01.01.2005 |
Der Landtag
hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem am 29. August 1994 in Potsdam unterzeichneten Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rostock für das Seeschiffsregister und im Dispacheverfahren wird zugestimmt.
Artikel 2
Das Abkommen
*
wird
nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Fußnoten
*)
Das
Abkommen hat die Gl. Nr. 950- 7.
Artikel 3
Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 4 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und
Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekanntzugeben.
Artikel 4
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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