Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz Vom 29. Mai 2020
                            Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern  über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz  Vom 29. Mai 2020
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz vom 29. Mai 2020 | 10.06.2020 | 
| Eingangsformel | 10.06.2020 | 
| Artikel 1 - Zustimmung zum Staatsvertrag | 10.06.2020 | 
| Artikel 2 - Inkrafttreten | 10.06.2020 | 
                            Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag
                            Dem am 20. September 2019 vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2 Inkrafttreten
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            *)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vgl. Bekanntmachung vom 30. Juni 2020 (GVOBl. M-V S. 640): Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 7 am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist.