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    DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

    Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik Vom 21. Dezember 2015

    Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik Vom 21. Dezember 2015
    Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik vom 21. Dezember 201531.12.2015
    Eingangsformel31.12.2015
    Artikel 131.12.2015
    Artikel 231.12.2015
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

    Artikel 1

    (1) Dem am 8. September 2015 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wird zugestimmt.
    (2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

    Artikel 2

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben.
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern zu verkünden.
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