Gesetz über das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten Vom 17. November 1999
Gesetz über das Abkommen zur Änderung des Abkommens
über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei
Medizinprodukten Vom 17. November 1999
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz über das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten vom 17. November 1999 | 01.01.2005 |
Eingangsformel | 01.01.2005 |
§ 1 | 01.01.2005 |
§ 2 | 01.01.2005 |
§ 3 | 01.01.2005 |
Der Landtag
hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem von den Ländern am 9. Juli 1998 in Bonn unterzeichneten
Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder
für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten vom 30. Juni 1994 (GVOBl.
M-V 1996 S. 130) wird zugestimmt.
§ 2
(1) Das Abkommen
*
wird nachstehend
mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
(2) Der Tag des In-Kraft-Tretens ist im Gesetz- und Verordnungsblatt
für Mecklenburg-Vorpommern bekanntzugeben.
Fußnoten
*)
Das
Abkommen hat die Gl. Nr. 212 - 9.
§ 3
Das Gesetz tritt mit dem Tag des In-Kraft-Tretens des Änderungsabkommens in Kraft.
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