Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Vom 19. Juli 2002
                            Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Prüfungsfragen Vom 19. Juli 2002
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 19. Juli 2002 | 01.01.2005 | 
| Eingangsformel | 01.01.2005 | 
| Artikel 1 | 01.01.2005 | 
| Artikel 2 | 01.01.2005 | 
                            Der Landtag hat das
folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1
                            Dem Abkommen vom 20. Dezember 2001 zur Änderung des Abkommens
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970, in der zuletzt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            durch das Abkommen vom 17. Juni 1993 geänderten Fassung (GVOBl. M-V 1994
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            S. 500), wird zugestimmt. Das Änderungsabkommen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            *)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das Änderungsabkommen hat die Gl.  Nr. 212 -  8.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Tag, an dem das Änderungsabkommen nach seinem  Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu machen.