Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) Vom 1. Februar 2005
                            Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des  Staatsvertrags
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            über den Norddeutschen Rundfunk (NDR)  Vom 1. Februar 2005
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) vom 1. Februar 2005 | 17.02.2005 | 
| Eingangsformel | 17.02.2005 | 
| Artikel 1 - Staatsvertrag | 17.02.2005 | 
| Artikel 2 - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten | 17.02.2005 | 
                            Der Landtag hat das
folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1 Staatsvertrag
                            Dem zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein unterzeichneten Staatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zur Änderung des Staatsvertrags über den Norddeutschen Rundfunk
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Es tritt am 1. März 2005 außer Kraft, wenn die Bedingung des Absatzes 2 Satz 1 nicht eingetreten ist. Das Außer-Kraft-Treten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Wenn bis zum 25. Februar 2005 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Niedersachsen hinterlegt sind, tritt dieser Staatsvertrag nach Maßgabe seines Artikels 2 am 27. Februar 2005 in Kraft. Das In-Kraft-Treten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.