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    DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

    Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) Vom 1. Februar 2005

    Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags
    über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) Vom 1. Februar 2005
    Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) vom 1. Februar 200517.02.2005
    Eingangsformel17.02.2005
    Artikel 1 - Staatsvertrag17.02.2005
    Artikel 2 - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten17.02.2005
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

    Artikel 1 Staatsvertrag

    Dem zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern,
    dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein unterzeichneten Staatsvertrag
    zur Änderung des Staatsvertrags über den Norddeutschen Rundfunk
    wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

    Artikel 2 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Es tritt am 1. März 2005 außer Kraft, wenn die Bedingung des Absatzes 2 Satz 1 nicht eingetreten ist. Das Außer-Kraft-Treten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.
    (2) Wenn bis zum 25. Februar 2005 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Niedersachsen hinterlegt sind, tritt dieser Staatsvertrag nach Maßgabe seines Artikels 2 am 27. Februar 2005 in Kraft. Das In-Kraft-Treten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.
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