Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) Vom 1. Februar 2005
Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags
über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) Vom 1. Februar 2005
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über den Norddeutschen Rundfunk (NDR) vom 1. Februar 2005 | 17.02.2005 |
Eingangsformel | 17.02.2005 |
Artikel 1 - Staatsvertrag | 17.02.2005 |
Artikel 2 - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten | 17.02.2005 |
Der Landtag hat das
folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Staatsvertrag
Dem zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern,
dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein unterzeichneten Staatsvertrag
zur Änderung des Staatsvertrags über den Norddeutschen Rundfunk
wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Es tritt am 1. März 2005 außer Kraft, wenn die Bedingung des Absatzes 2 Satz 1 nicht eingetreten ist. Das Außer-Kraft-Treten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.
(2) Wenn bis zum 25. Februar 2005 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Niedersachsen hinterlegt sind, tritt dieser Staatsvertrag nach Maßgabe seines Artikels 2 am 27. Februar 2005 in Kraft. Das In-Kraft-Treten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.
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