Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Parlamentarischen Staatssekretäre sowie entsprechender Versorgungsbezüge
Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge
der Parlamentarischen Staatssekretäre sowie entsprechender Versorgungsbezüge
*)
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
*)
Verkündet als Artikel 3 des Gesetz über die Anpassung von Bezügen der Beamten, Richter, Mitglieder der Landesregierung und Parlamentarischen Staatssekretäre sowie der Versorgungsempfänger des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2009/2010 vom 17. Juni 2009 (GVOBl. M-V S. 395, 397)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Parlamentarischen Staatssekretäre sowie entsprechender Versorgungsbezüge | 01.03.2009 |
Eingangsformel | 01.03.2009 |
(1)
Die Erhöhung nach
Artikel 1 §§ 2
und
7
gilt entsprechend für die Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem
Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre
.
(2)
Die Einmalzahlung nach
Artikel 1 § 9
gilt entsprechend für die Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem
Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre
.
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