Verordnung über die Durchführung von Statistiken an allgemein bildenden und beruflichen Schulen (Schulstatistikverordnung - SchulstatVO M-V) Vom 17. Dezember 2004
                            Verordnung über die Durchführung von Statistiken
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            an allgemein bildenden und beruflichen Schulen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Schulstatistikverordnung - SchulstatVO M-V)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 17. Dezember 2004
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                | Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2014 (Mittl.bl. BM M-V S. 437/GVOBl. M-V 2015 S. 11) | 
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Verordnung über die Durchführung von Statistiken an allgemein bildenden und beruflichen Schulen (Schulstatistikverordnung - SchulstatVO M-V) vom 17. Dezember 2004 | 01.12.2004 | 
| Eingangsformel | 01.12.2004 | 
| § 1 - Arten der Schulstatistiken | 18.12.2009 | 
| § 2 - Art der Erhebungen | 17.12.2014 | 
| § 3 - Schulstatistik | 17.12.2014 | 
| § 4 - Erhebungsmerkmale der amtlichen Schulstatistik | 17.12.2014 | 
| § 5 - Periodizität, Berichtsstichtag, Berichtszeitraum | 17.12.2014 | 
| § 6 - Auskunftserteilung, Auskunftspflicht | 17.12.2014 | 
| § 7 - Übermittlung und Veröffentlichung | 17.12.2014 | 
| § 8 - Anforderungen der Geheimhaltung | 30.11.2012 | 
| § 9 - Herstellung eines Personenbezuges | 01.12.2004 | 
| § 10 - Anlagen | 17.12.2014 | 
| § 11 - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten | 17.12.2014 | 
| Anlage 1 - Erhebungsmerkmale für die amtliche Schulstatistik | 17.12.2014 | 
| Anlage 2 | 17.12.2014 | 
                            Aufgrund des
            § 72 des Schulgesetzes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 15. Mai 1996 (GVOBl. M-V S. 205), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 4. März 2004 (GVOBl. M-V S. 74) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Arten der Schulstatistiken
                            (1) Für Zwecke der Schulverwaltung und Bildungsplanung werden an allgemein bildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur statistische Erhebungen durchgeführt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Die amtliche Schulstatistik wird im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom Statistischen Amt erstellt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Art der Erhebungen
                            (1) Die Erhebungen der in der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 1 zu § 4
            genannten Daten erfolgen mit dem Schul-, Informations- und Planungssystem Mecklenburg-Vorpommern (SIP M-V) über das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur oder eine von diesem beauftragte Stelle.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Die Erhebungen gemäß
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 3 Absatz 2
            erfolgen durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern gesondert auf elektronischem Weg über das Schulportal.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Schulstatistik
                            (1) Erhebungen der amtlichen Schulstatistik sind:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für allgemein bildende Schulen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Daten zur Schule
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schüler- und Lehrerindividualdaten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Individualdaten zu sonstigen Personen, die im Schuldienst tätig sind
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Daten zum Unterricht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Daten zu Klassen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für berufliche Schulen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Daten zur Schule
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schüler- und Lehrerindividualdaten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Individualdaten zu sonstigen Personen, die im Schuldienst tätig sind
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Daten zum Unterricht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Daten zu Klassen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Weitere Erhebungen für allgemein bildende und berufliche Schulen sind Daten zu Prüfungen einschließlich der Prüfungsergebnisse gemäß
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 2
            .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur regelt durch Verwaltungsvorschriften, welche Schul- und Lehrerdaten der öffentlichen Schulen nicht von den Schulen erhoben, sondern aus dem Personalverwaltungssystem PERSYS übernommen werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Erhebungsmerkmale der amtlichen Schulstatistik
                            Der Umfang der zu erhebenden Daten ergibt sich aus der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 1
            .
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Periodizität, Berichtsstichtag, Berichtszeitraum
                            (1) Die amtlichen Schulstatistiken werden jährlich durchgeführt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Stichtag für die Schnellmeldung zur amtlichen Schulstatistik gemäß
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 3 Absatz 1 Nummer 1
            ist jeweils der erste Unterrichtstag eines Schuljahres. Der Stichtag für die Schnellmeldung zur amtlichen Schulstatistik gemäß
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 3 Absatz 1 Nummer 2
            sowie die Entscheidung über den Verzicht auf die Durchführung einer Schnellmeldung und die Stichtage für die Haupterhebungen gemäß
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 3 Absatz 1 Nummer 1 und 2
            des laufenden Schuljahres werden jährlich vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur festgelegt und bekannt gegeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Für die Erhebung von Unterrichtsdaten im Rahmen der amtlichen Schulstatistik gilt die Woche, in die der Stichtag für die Haupterhebung fällt, als Stichwoche. Die Berücksichtigung von Besonderheiten in der Unterrichtsorganisation der beruflichen Schulen wird in einer separaten Verwaltungsvorschrift geregelt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (4) Berichtszeitraum ist für die Erhebung von Unterrichtsdaten der amtlichen Schulstatistik die Stichwoche, im Übrigen das jeweils zurückliegende Schuljahr sowie das laufende Schuljahr bis zum Berichtsstichtag.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (5) Die Erhebung der Daten zu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 3 Absatz 2
            erfolgt jährlich unter Angabe des betreffenden Zeitraums.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6 Auskunftserteilung, Auskunftspflicht
                            (1) Für die Erhebungen nach
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 3
            besteht Auskunftspflicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Auskunftspflichtig sind die Leiterinnen und Leiter der Schulen oder der dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachgeordneten Einrichtungen. Soweit Erhebungsmerkmale an den Schulen nicht vorliegen, sind auch Lehrkräfte, volljährige Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Schülerinnen und Schüler auskunftspflichtig.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7 Übermittlung und Veröffentlichung
                            (1) Für ausschließlich statistische Zwecke darf das Statistische Amt kommunalen Statistikstellen Einzelangaben zu den in der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 1
            genannten Merkmalen für ihren Zuständigkeitsbereich übermitteln. Ausgenommen sind alle schüler- und lehrerbezogenen Daten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Das Statistische Amt ist berechtigt, regelmäßig Schulverzeichnisse zu veröffentlichen, die Name und Anschrift der Schule, E-Mail- und Internet-Adresse der Schule, Name und Telefonnummer der Schulleiterin oder des Schulleiters, Dienststellennummer, Organisationsform, Ausbildungsrichtung, Schüler- und Klassenzahl sowie Trägerschaft enthalten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Das Statistische Amt ist auch berechtigt, den obersten Landesbehörden für die Verwendung gegenüber dem Landtag und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, Tabellen mit statistischen Ergebnissen der amtlichen Schulstatistik zu übermitteln, auch soweit Tabellenfeldern nur ein einziger Fall zu Grunde liegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 8 Anforderungen der Geheimhaltung
                            Alle Angaben unterliegen der statistischen Geheimhaltung gemäß
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 17 des Landesstatistikgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            . Einzelheiten regelt die
            Schuldatenschutzverordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                § 9 Herstellung eines Personenbezuges
                            Eine Zusammenführung von Einzeldaten der Schulstatistiken oder von Einzelangaben mit anderen Angaben zum Zwecke der Herstellung eines Personenbezuges ist verboten. Bei Verstößen kommt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 21 des Landesstatistikgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zur Anwendung.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 10 Anlagen
                            Die
            Anlagen 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und
            2
            sind Bestandteil der Verordnung.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 11 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
                            (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2004 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung vom 20. August 1997 (GVOBl. M-V 1999 S. 310, 380) außer Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schwerin, den 17. Dezember 2004
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister für Bildung,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wissenschaft und Kultur
             
            Prof. Dr. Dr. med. Hans-Robert Metelmann
                        
                        
                    
                    
                    
                Anlage 1
                            Erhebungsmerkmale für die amtliche Schulstatistik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Allgemein bildende Schulen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Name und Anschrift der Schule, Gemeinde
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Telefon, Fax, E-Mail, Internetadresse
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dienststellennummer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anrede, Name und dienstliche Telefonnummer der Schulleiterin/des Schulleiters
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Organisationsform
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schularten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rechtsstatus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulträger
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kooperationen gemäß
            § 5 Absatz 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulräume
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sächliche Ausstattung der Schule (zum Beispiel audiovisuelle Medien, informationstechnische Grundausstattung)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulpartnerschaften
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nichteinschulungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Freiwilliges 10. Schuljahr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schülerinnen und Schüler
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wohnort
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulart
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Jahrgangsstufe der Schülerin/des Schülers
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            schulische Herkunft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsangehörigkeiten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Jahr des Zuzugs nach Deutschland
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehrssprache, wenn überwiegend nicht deutsch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zugehörigkeit zur Klasse
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schülerin/Schüler in bildungsgangübergreifenden Klassen nach Bildungsgang
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Jahrgangsstufe der Klasse
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulanfängerin/Schulanfänger nach Art der Einschulung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Teilnahme an der Ganztagsbetreuung in der Schule sowie im Rahmen einer Kooperation gemäß
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 5 Absatz 1 Satz 1 Kindertagesförderungsgesetz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wiederholerin/Wiederholer nach Wiederholungsart
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Lese-, Rechtschreibschwäche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dyskalkulie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Förderbedarf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            tatsächliche Förderung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schullaufbahnempfehlung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulartwechsel nach Probehalbjahr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Austauschschülerin/Austauschschüler nach Herkunftsland, Dauer, Schulart, Jahrgangsstufe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schülerin/Schüler im Ausland nach Ländern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            externe Schülerin/externer Schüler an anderen Schulen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erlernte Fremdsprachen nach Reihenfolge des Erlernens
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Unterrichtseinheit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Besonderheiten der Klasse
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Auslagerungsstatus von der Stammschule
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Absolventin/Absolvent oder Abgängerin/Abgänger nach Abschlussart
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geburtsland
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            hochbegabte Schülerin/hochbegabter Schüler
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            örtlich zuständige Schule der Schülerin/des Schülers
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nichtschülerprüfungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zahl der erfolgreich an Prüfungen teilnehmenden Nichtschülerinnen/Nichtschüler insgesamt nach Abschlussart, Geschlecht und Staatsangehörigkeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Unterrichtseinheit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gemäß Stundentafel zu erteilende Unterrichtsstunden (Unterrichtseinheit) nach Schularten, Jahrgangsstufen, Klassen, Fächern, Art des Unterrichts,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Angebote für besondere Schülergruppen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Lehrkräfte, sonstiges Personal
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geburtsmonat und -jahr, Geschlecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dienstbezeichnung, Staatsangehörigkeit, Schulamt, Personengruppe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Lehramtsprüfung/Ausbildung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fächer der Lehrbefähigung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Beschäftigungsumfang, Regelstundenmaß, Vertragsstunden, Abordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art und Umfang von Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zu erteilende Unterrichtseinheiten nach Schularten, Jahrgangsstufen, Klassen, Fächern und Art des Unterrichts
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            besetzte Stellen durch Lehrkräfte und sonderpädagogisches Personal nach Beschäftigungsumfang
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zu- und Abgänge der Lehrkräfte im vorangegangenen Schuljahr nach Art des Zu- oder Abgangs und Geschlecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mehrunterricht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Arbeitszeitkonten, Altersteilzeitregelung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Berufliche Schulen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Name und Anschrift der Schule, Gemeinde
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Telefon, Fax, E-Mail, Internetadresse
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dienststellennummer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anrede, Name, Dienstbezeichnung und dienstliche Telefonnummer der Schulleiterin/des Schulleiters
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulstruktur nach Schularten und Ausbildungsrichtungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulaufsichtsbezirk
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulträger
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulräume
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sächliche Ausstattung der Schule (zum Beispiel audiovisuelle Medien, informationstechnische Ausstattung)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulpartnerschaften
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nebenstellen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Klassen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schularten, Zeitformen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Teilzeitunterricht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Klassenbezeichnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art der Klasse
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schülerinnen und Schüler
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anschrift
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Jahrgangsstufe der Schülerin/des Schülers
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsangehörigkeiten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Jahr des Zuzugs nach Deutschland
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verkehrssprache, wenn überwiegend nicht deutsch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            behindert
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            schulische Vorbildung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Berufsfeld, Berufsgruppe, Ausbildungsberuf, Fachrichtung, Schwerpunkt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausbildungsstatus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wöchentliche Unterrichtsstunden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Unterrichtseinheiten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zugehörigkeit zur Klasse
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Austauschschülerin/Austauschschüler mit Herkunftsland und Dauer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausbildungsbetrieb mit Anschrift des Standortes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Absolventin/Absolvent oder Abgängerin/Abgänger nach Abschlussart oder beruflicher Abschlussart
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geburtsland
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Umschülerin/Umschüler
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            weitere Ausbildung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wohnheim
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Unterrichtseinheit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gemäß Stundentafel zu erteilende Unterrichtsstunden (Unterrichtseinheiten) nach Schularten, Jahrgangsstufen, Klassen, Art des Unterrichts, Angebote für besondere Schülergruppen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Lehrkräfte, sonstiges Personal
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geburtsmonat und -jahr, Geschlecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dienstbezeichnung, Staatsangehörigkeit, Schulamt, Personengruppe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Lehramtsprüfung/Ausbildung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fächer der Lehrbefähigung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Beschäftigungsumfang, Regelstundenmaß, Vertragsstunden, Abordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art und Umfang der Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zu erteilende Unterrichtseinheiten nach Schularten, Jahrgangsstufen, Klassen, Fächern und Art des Unterrichts
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            besetzte Stellen durch Lehrkräfte und sonstiges Personal nach Beschäftigungsumfang Zu- und Abgänge der Lehrkräfte im vorangegangenen Schuljahr nach Art des Zu- oder Abgangs und Geschlecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mehrunterricht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Arbeitszeitkonten, Altersteilzeitregelung
                        
                        
                    
                    
                    
                Anlage 2
                            Name der Schulleiterin/des Schulleiters
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Name der Prüfungsvorsitzenden/des Prüfungsvorsitzenden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Name der Fachkonferenzleiterin/des Fachkonferenzleiters
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die im Zusammenhang mit der Prüfung erzeugten Noten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Durchschnitt der schriftlichen Leistungen in den zwei Jahren vor Abschluss je Prüfungsfach prüfungsbezogene Schüler- und Klassendaten die gemäß Mittlere-Reife-Verordnung und Abiturprüfungsverordnung in den Schulen vorliegen, wie:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anzahl der Prüfungsteilnehmerinnen/Prüfungsteilnehmer gesamt sowie nach Fach und Geschlecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Daten zur erreichten Gesamtqualifikation (Durchschnittsnote) nach Geschlecht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in der Prüfung vergebene Noten beziehungsweise Punktzahlen nach Fächern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verschlechterung/Verbesserung gegenüber dem Durchschnitt der Klausurnoten/der Vorbenotung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einschätzungen und Anmerkungen der Fachkonferenzen zum Schwierigkeitsgrad der Prüfungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            statistische Angaben zu den im Rahmen der Prüfungen ausgewählten Fächern und Aufgaben Daten zur Schulbesuchsdauer der Teilnehmerinnen/Teilnehmer an den Prüfungen