ParlStBezügeAnpG MV 2016
DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie entsprechender Versorgungsbezüge Vom 13. Juni 2016

Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der
Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
sowie entsprechender Versorgungsbezüge
Vom 13. Juni 2016
*)
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
*)
Verkündet als Artikel 3 Gesetze über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen für die Jahre 2016 und 2017 in Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juni 2016 (GVOBl. M-V S. 444, 445)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie entsprechender Versorgungsbezüge vom 13. Juni 201601.09.2016
Eingangsformel01.09.2016
Die Erhöhung nach Artikel 1 §§ 2
und 3 sowie § 6
gilt entsprechend für die Empfängerinnen und Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem
Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre
.
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