ParlStBezügeAnpG MV 2018
DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre sowie entsprechender Versorgungsbezüge Vom 11. Februar 2018

Gesetz über die Anpassung
der Amtsbezüge der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und
Parlamentarischen Staatssekretäre sowie entsprechender Versorgungsbezüge
Vom 11. Februar 2018
*)
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
*)
Verkündet als Artikel 3 des Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2018 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 11. Februar 2018 (GVOBl. M-V S. 50)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre sowie entsprechender Versorgungsbezüge vom 11. Februar 201801.01.2018
Eingangsformel01.01.2018
Die Erhöhung nach Artikel 1 §§ 2
und 4 bis 7
gilt entsprechend für die Empfängerinnen und Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem
Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre
.
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