NDRVtrG MV 2021
DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) Vom 22. Mai 2021

Gesetz zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) Vom 22. Mai 2021
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) vom 22. Mai 202103.06.2021
Eingangsformel03.06.2021
Artikel 1 - Zustimmung zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk03.06.2021
Artikel 2 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten03.06.2021
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk

Dem am 9. März 2021 vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein wird zugestimmt. Der Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es tritt außer Kraft, wenn die Bedingung des Absatzes 2 Satz 2 eingetreten ist. Das Außerkrafttreten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.
(2) Nach Maßgabe seines § 52 Absatz 1 Satz 1 tritt der Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk am 1. September 2021 in Kraft. Sind bis zum 31. August 2021 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos. Das Inkrafttreten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.
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