Gesetz zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) Vom 22. Mai 2021
Gesetz zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) Vom 22. Mai 2021
Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) vom 22. Mai 2021 | 03.06.2021 |
Eingangsformel | 03.06.2021 |
Artikel 1 - Zustimmung zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk | 03.06.2021 |
Artikel 2 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten | 03.06.2021 |
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk
Dem am 9. März 2021 vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein wird zugestimmt. Der Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es tritt außer Kraft, wenn die Bedingung des Absatzes 2 Satz 2 eingetreten ist. Das Außerkrafttreten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.
(2) Nach Maßgabe seines § 52 Absatz 1 Satz 1 tritt der Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk am 1. September 2021 in Kraft. Sind bis zum 31. August 2021 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos. Das Inkrafttreten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.
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