Gesetz zum Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) Vom 7. Mai 2013
                            Gesetz zum Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages  zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag)  Vom 7. Mai 2013
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Gesetz zum Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) vom 7. Mai 2013 | 18.05.2013 | 
| Artikel 1 | 18.05.2013 | 
| Artikel 2 | 18.05.2013 | 
Artikel 1
                            (1) Dem am 6. Dezember 2012 vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) vom 14. Dezember 2012 wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Finanzvermögen-Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Tag, an dem der Finanzvermögen-Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Satz 2 in Kraft tritt, wird im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            *)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In Kraft getreten am 4. Juli 2013 gemäß Bekanntmachung vom 16. August 2013 (GVOBl. M-V S. 508)