Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre sowie entsprechender Versorgungsbezüge Vom 9. Dezember 2022
                            Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Parlamentarischen Staatssekretärinnen  und Parlamentarischen Staatssekretäre sowie entsprechender Versorgungsbezüge  Vom 9. Dezember 2022
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Verkündet als Artikel 3 des Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2022 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (GVOBl. M-V S. 597, 598).
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
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| Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre sowie entsprechender Versorgungsbezüge vom 9. Dezember 2022 | 01.12.2022 | 
| Eingangsformel | 01.12.2022 | 
                            Die Erhöhungen nach Artikel 1 §§ 2, 4 bis 6 gelten entsprechend für die Empfängerinnen und Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretärinnen und Parlamentarischer Staatssekretäre.