Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Mitglieder der Landesregierung sowie entsprechender Versorgungsbezüge Vom 9. Dezember 2022
Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Mitglieder der Landesregierung sowie entsprechender Versorgungsbezüge Vom 9. Dezember 2022
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Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
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Verkündet als Artikel 2 des Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2022 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (GVOBl. M-V S. 597, 598).
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge der Mitglieder der Landesregierung sowie entsprechender Versorgungsbezüge vom 9. Dezember 2022 | 01.12.2022 |
Eingangsformel | 01.12.2022 |
Die Erhöhungen nach Artikel 1 §§ 2, 4 bis 6 gelten entsprechend für die Empfängerinnen und Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem Landesministergesetz.
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