VerkaufStStVtrG HA
    DE - Landesrecht Hamburg

    Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung einer Verkaufsstelle Vom 28. Juni 2000

    Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung einer Verkaufsstelle Vom 28. Juni 2000
    Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung einer Verkaufsstelle vom 28. Juni 200001.01.2004
    Eingangsformel01.01.2004
    Artikel 101.01.2004
    Artikel 201.01.2004
    Artikel 301.01.2004
    Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

    Artikel 1

    Dem am 8. Mai 2000 in Hannover, am 11. Mai 2000 in Kiel, am
    9. Mai 2000 in Bremen und am 30. Mai 2000 in Hamburg unterzeichneten Staatsvertrag zwischen
    den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen
    und der Freien und Hansestadt Hamburg wird zugestimmt.

    Artikel 2

    Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

    Artikel 3

    1)
    Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 10 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt
    bekannt zu geben.
    Ausgefertigt Hamburg, den 28. Juni 2000. Der Senat
    Fußnoten
    1)
    In Kraft getreten am 5. 8. 2000 gemäß der Bekanntmachung vom 1. 9. 2000
    (HmbGVBl. S. 277)
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren