Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand Vom 27. September 2006
Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand Vom 27. September 2006
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand vom 27. September 2006 | 07.10.2006 |
Eingangsformel | 07.10.2006 |
Einziger Paragraph | 07.10.2006 |
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Einziger Paragraph
Die öffentliche Wasserversorgung obliegt der Freien und Hansestadt Hamburg als staatliche Aufgabe. Wird die Aufgabe durch Dritte durchgeführt, sind deren Anteile vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg zu halten.
Ausgefertigt Hamburg, den 27. September 2006.
Der Senat
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