RealStHFestG HA 2009
    DE - Landesrecht Hamburg

    Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2009 Vom 13. Oktober 2009

    Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2009 Vom 13. Oktober 2009
    Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2009 vom 13. Oktober 200901.01.2009
    Eingangsformel01.01.2009
    § 1 - Gewerbesteuerhebesatz 200901.01.2009
    § 2 - Grundsteuerhebesätze 200901.01.2009
    § 3 - Inkrafttreten01.01.2009
    Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

    § 1 Gewerbesteuerhebesatz 2009

    Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2009 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.

    § 2 Grundsteuerhebesätze 2009

    Die Hebesätze für die Grundsteuern werden für das Kalenderjahr 2009 wie folgt festgesetzt:
    1.
    für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 vom Hundert,
    2.
    für die Grundstücke auf 540 vom Hundert.

    § 3 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.
    Ausgefertigt Hamburg, den 13. Oktober 2009.
    Der Senat
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