RealStHFestG HA 2013
DE - Landesrecht Hamburg

Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2013 Vom 19. Juni 2013

Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2013 Vom 19. Juni 2013
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2013 vom 19. Juni 201301.01.2013
Eingangsformel01.01.2013
§ 1 - Gewerbesteuerhebesatz 201301.01.2013
§ 2 - Grundsteuerhebesätze 201301.01.2013
§ 3 - Inkrafttreten01.01.2013
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1 Gewerbesteuerhebesatz 2013

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2013 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.

§ 2 Grundsteuerhebesätze 2013

Die Hebesätze für die Grundsteuern werden für das Kalenderjahr 2013 wie folgt festgesetzt:
1.
für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 vom Hundert,
2.
für die Grundstücke auf 540 vom Hundert.

§ 3 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.
Ausgefertigt Hamburg, den 19. Juni 2013.
Der Senat
Markierungen
Leseansicht