RealStHFestG HA 2018
DE - Landesrecht Hamburg

Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2018 Vom 31. August 2018

Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2018 Vom 31. August 2018
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2018 vom 31. August 201801.01.2018
Eingangsformel01.01.2018
§ 1 - Gewerbesteuerhebesatz 201801.01.2018
§ 2 - Grundsteuerhebesätze 201801.01.2018
§ 3 - Inkrafttreten01.01.2018
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1 Gewerbesteuerhebesatz 2018

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2018 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.

§ 2 Grundsteuerhebesätze 2018

Die Hebesätze für die Grundsteuern werden für das Kalenderjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1.
für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 vom Hundert,
2.
für die Grundstücke auf 540 vom Hundert.

§ 3 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft.
Ausgefertigt Hamburg, den 31. August 2018.
Der Senat
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