RealStHFestG HA 2019
    DE - Landesrecht Hamburg

    Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2019 Vom 28. Juni 2019

    Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2019 Vom 28. Juni 2019
    Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2019 vom 28. Juni 201901.01.2019
    Eingangsformel01.01.2019
    § 1 - Gewerbesteuerhebesatz 201901.01.2019
    § 2 - Grundsteuerhebesätze 201901.01.2019
    § 3 - Inkrafttreten01.01.2019
    Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

    § 1 Gewerbesteuerhebesatz 2019

    Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2019 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.

    § 2 Grundsteuerhebesätze 2019

    Die Hebesätze für die Grundsteuern werden für das Kalenderjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
    1.
    für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 vom Hundert,
    2.
    für die Grundstücke auf 540 vom Hundert.

    § 3 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.
    Ausgefertigt Hamburg, den 28. Juni 2019.
    Der Senat
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