RealStHFestG HA 2021
DE - Landesrecht Hamburg

Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2021 Vom 10. November 2021

Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2021 Vom 10. November 2021
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2021 vom 10. November 202101.01.2021
Eingangsformel01.01.2021
§ 1 - Gewerbesteuerhebesatz 202101.01.2021
§ 2 - Grundsteuerhebesätze 202101.01.2021
§ 3 - Inkrafttreten01.01.2021
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1 Gewerbesteuerhebesatz 2021

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2021 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.

§ 2 Grundsteuerhebesätze 2021

Die Hebesätze für die Grundsteuern werden für das Kalenderjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
1.
für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 vom Hundert,
2.
für die Grundstücke auf 540 vom Hundert.

§ 3 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
Ausgefertigt Hamburg, den 10. November 2021.
Der Senat
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