Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2023 Vom 24. Januar 2023
Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2023 Vom 24. Januar 2023
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Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
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Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2023 sowie die Änderung und Bestätigung des Hamburgischen Grundsteuergesetzes vom 24. Januar 2023 (HmbGVBl. S. 66).
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2023 vom 24. Januar 2023 | 01.01.2023 |
Eingangsformel | 01.01.2023 |
§ 1 - Gewerbesteuerhebesatz 2023 | 01.01.2023 |
§ 2 - Grundsteuerhebesätze 2023 | 01.01.2023 |
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
§ 1 Gewerbesteuerhebesatz 2023
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag für das Kalenderjahr 2023 wird auf 470 vom Hundert festgesetzt.
§ 2 Grundsteuerhebesätze 2023
Die Hebesätze für die Grundsteuern werden für das Kalenderjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1.
für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 vom Hundert,
2.
für die Grundstücke auf 540 vom Hundert.
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