Abkommen zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über das auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Glasmoor anzuwendende Recht Vom 11. Mai 2010
Abkommen zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über das auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Glasmoor anzuwendende Recht Vom 11. Mai 2010
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab |
|---|---|
| Abkommen zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über das auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Glasmoor anzuwendende Recht vom 11. Mai 2010 | 01.02.2011 |
| Eingangsformel | 01.02.2011 |
| Artikel 1 | 01.02.2011 |
| Artikel 2 | 01.02.2011 |
| Artikel 3 | 01.02.2011 |
Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Justizminister Emil Schmalfuß, und die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat, dieser vertreten durch den Präses der Justizbehörde Dr. Till Steffen, schließen nachstehendes Abkommen:
Artikel 1
Auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Glasmoor sind die hamburgischen Vorschriften zum Justizvollzug sowie das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz vom 11. Juli 2007 (HmbGVBl. S. 211) in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Artikel 2
Das Abkommen kann von jedem Teil mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden.
Artikel 3
Das Abkommen bedarf der Ratifikation. Es tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht worden sind.
*)
| Hamburg, den 11. Dezember 2009 Für die Freie und Hansestadt Hamburg | Hamburg, den 11. Dezember 2009 Für das Land Schleswig-Holstein |
| In Vertretung des Senats Der Präses der Justizbehörde gez. Dr. Till Steffen | Für das Land Schleswig-Holstein In Endvertretung Der Justizminister gez. Emil Schmalfuß |
Fußnoten
*)
Der Staatsvertrag tritt gemäß Bekanntmachung vom 9. Dezember 2010 (HmbGVBl. S. 640) am 1. Februar 2011 in Kraft.