SchulOrgMaßn2007/08V HA
DE - Landesrecht Hamburg

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2007/2008 Vom 13. Juni 2007

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2007/2008 Vom 13. Juni 2007
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Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
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Verkündet als Artikel 1 der Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2007/20908 und 2009/2010 vom 13. Juni 2007 (HmbGVBl. S. 178)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2007/2008 vom 13. Juni 200730.06.2007
Eingangsformel30.06.2007
Erster Abschnitt - Auf Dauer wirkende Maßnahmen (Strukturelle Maßnahmen)30.06.2007
§ 1 - Schließung von Schulen30.06.2007
§ 2 - Errichtung von Schulen30.06.2007
§ 3 - Einrichtung von Eingangsklassen30.06.2007
Zweiter Abschnitt - Auf zwei Schuljahre beschränkte Maßnahmen (Organisatorische Maßnahmen)30.06.2007
§ 4 - Nichteinrichtung von Eingangsklassen30.06.2007
Dritter Abschnitt - Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen (Organisatorische Maßnahmen)30.06.2007
§ 5 - Einrichtung von Eingangsklassen30.06.2007

Erster Abschnitt Auf Dauer wirkende Maßnahmen (Strukturelle Maßnahmen)

§ 1 Schließung von Schulen

Die Förderschule Foorthkamp, Foorthkamp 42, wird geschlossen.

§ 2 Errichtung von Schulen

In dem Schulgebäude Borchertring 38 wird die kooperative Gesamtschule „Schule am See“ errichtet.

§ 3 Einrichtung von Eingangsklassen

(1) In der Gesamtschule Otto-Hahn-Schule werden Klassen der Vorstufe der Oberstufe der Gesamtschule eingerichtet.
(2) Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird erstmalig mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 bestimmt:
An der
1.
Schule Ochsenwerder,
2.
Schule Kirchwerder - Bei der Kirche
kann die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule auch mit einer Eingangsklasse eingerichtet werden.

Zweiter Abschnitt Auf zwei Schuljahre beschränkte Maßnahmen (Organisatorische Maßnahmen)

§ 4 Nichteinrichtung von Eingangsklassen

(1) In der Schule Bindfeldweg werden Klassen der Jahrgangsstufe 1 der Förderschule nicht eingerichtet.
(2) In der Anne-Frank-Schule werden Klassen der Jahrgangsstufe 1 der Förderschule nicht eingerichtet.

Dritter Abschnitt Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen (Organisatorische Maßnahmen)

§ 5 Einrichtung von Eingangsklassen

Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2007/2008 bestimmt:
1.
An der
1.1
Heinrich-Wolgast-Schule,
1.2
Schule Charlottenburger Straße,
1.3
Schule Billbrookdeich,
1.4
Schule Königstraße,
1.5
Ganztagsschule St. Pauli,
1.6
Schule Othmarscher Kirchenweg,
1.7
Schule Goosacker,
1.8
Schule Luruper Hauptstraße,
1.9
Schule Molkenbuhrstraße,
1.10
Schule Wegenkamp,
1.11
Schule Surenland,
1.12
Schule Oldenfelde,
1.13
Schule Leuschnerstraße,
1.14
Schule Cranz,
1.15
Schule Neugraben,
1.16
Schule Hausbruch,
1.17
Schule Ohrnsweg
wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.
2.
An der
2.1
Ganztagsschule St. Pauli,
2.2
Schule Griesstraße,
2.3
Schule Slomanstieg,
2.4
Schule Königstraße,
2.5
Schule Langbargheide,
2.6
Schule Iserbarg,
2.7
Schule Winterhuder Weg,
2.8
Schule Fraenkelstraße,
2.9
Schule Holstenhof,
2.10
Schule An der Seebek,
2.11
Schule Leuschnerstraße,
2.12
Schule Ernst-Henning-Straße,
2.13
Schule Bunatwiete,
2.14
Ganztagsschule Fährstraße
wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 der Haupt- und Realschule eingerichtet.
3.
Am
3.1
Gymnasium Finkenwerder,
3.2
Gymnasium Blankenese,
3.3
Gymnasium Meiendorf,
3.4
Immanuel-Kant-Gymnasium,
werden jeweils mindestens zwei Eingangsklassen der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.
4.
An der
4.1
Schule Möllner Landstraße,
4.2
Schule Königstraße,
4.3
Schule Kroonhorst,
4.4
Schule Tieloh,
4.5
Schule An der Seebek,
4.6
Schule Neurahlstedt,
4.7
Haupt- und Realschule Allermöhe,
4.8
Schule Am Falkenberg,
4.9
Schule Fährstraße
werden jeweils mindestens zwei Klassen der Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule eingerichtet.
5.
An der Schule Slomanstieg wird eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 der Hauptschule eingerichtet.
6.
An der
6.1
Schule Langbargheide,
6.2
Schule Am Walde,
6.3
Schule Weusthoffstraße
wird jeweils mindestens eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 der Realschule eingerichtet.
7.
An der
7.1
Ganztagsschule St. Pauli,
7.2
Schule Beim Pachthof,
7.3
Schule Altonaer Straße/Arnkielstraße,
7.4
Theodor-Haubach-Schule,
7.5
Schule Luruper Hauptstraße,
7.6
Schule Winterhuder Weg,
7.7
Schule Surenland,
7.8
Schule Bunatwiete
wird jeweils mindestens eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 der integrierten Haupt- und Realschule eingerichtet.
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