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DE - Landesrecht Hamburg

Verordnung zur Bestimmung der Ortsteilgrenzen der Stadtteile Allermöhe, Bergedorf, Billwerder und Neuallermöhe im Bezirk Bergedorf Vom 4. Januar 2011

Verordnung zur Bestimmung der Ortsteilgrenzen der Stadtteile Allermöhe, Bergedorf, Billwerder und Neuallermöhe im Bezirk Bergedorf Vom 4. Januar 2011
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung zur Bestimmung der Ortsteilgrenzen der Stadtteile Allermöhe, Bergedorf, Billwerder und Neuallermöhe im Bezirk Bergedorf vom 4. Januar 201101.01.2011
Eingangsformel01.01.2011
§ 1 - Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Allermöhe01.01.2011
§ 2 - Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Bergedorf01.01.2011
§ 3 - Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Billwerder01.01.2011
§ 4 - Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Neuallermöhe01.01.2011
§ 5 - Inkrafttreten01.01.2011
Anlage - Grenzbeschreibungen der Stadtteile Allermöhe, Bergedorf, Billwerder und Neuallermöhe01.01.2011
Auf Grund von § 3 Satz 2 des Gesetzes über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 397), geändert am 21. Dezember 2010 (HmbGVBl. S. 706), wird verordnet:

§ 1 Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Allermöhe

Der Stadtteil Allermöhe besteht aus dem Ortsteil 610. Die Grenzen des Ortsteils ergeben sich aus den Grenzbeschreibungen (Anlage).

§ 2 Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Bergedorf

Der Stadtteil Bergedorf besteht aus den Ortsteilen 602 und 603. Die Grenzen der Ortsteile ergeben sich aus den Grenzbeschreibungen (Anlage).

§ 3 Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Billwerder

Der Stadtteil Billwerder besteht aus dem Ortsteil 611. Die Grenzen des Ortsteils ergeben sich aus den Grenzbeschreibungen (Anlage).

§ 4 Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Neuallermöhe

Der Stadtteil Neuallermöhe besteht aus dem Ortsteil 615. Die Grenzen des Ortsteils ergeben sich aus den Grenzbeschreibungen (Anlage).

§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 4. Januar 2011.

Anlage

Grenzbeschreibungen der Stadtteile Allermöhe, Bergedorf, Billwerder und Neuallermöhe
Bezirk: Bergedorf
Stadtteil: Allermöhe
Ortsteil: 610
Der Südliche Bahngraben vom Hauptentwässerungsgraben Moorfleet bis zum Hauptentwässerungsgraben Allermöhe, dieser bis zur Nordseite der Bundesautobahn A25, diese bis zur Grenze gegen den Ortsteil 602, diese bis zum Schleusengraben, dieser bis zur Dove Elbe, diese bis in Höhe der Südgrenze des Flurstücks 938 der Gemarkung Moorfleet (Hausnummer: Moorfleeter Deich 356) und an diese verspringend, diese in Verlängerung bis zum Schöpfwerkgraben Eichbaum, dieser bis zum Hauptentwässerungsgraben Moorfleet, dieser bis zum Südlichen Bahngraben.
Bezirk: Bergedorf
Stadtteil: Bergedorf
Ortsteil: 602
Die Bille von der nordwestlichen Grenze des Bahngeländes (in Höhe der Wilhelm-Bergner-Straße) bis zur Landesgrenze, diese bis zur Südseite des Bergedorfer Gehölzes, diese und die Westseite bis zum Reinbeker Weg, dieser bis zur Chrysanderstraße, diese bis zum Mohnhof, dieser bis zur Bergedorfer Straße, diese bis zur Töpfertwiete, diese bis zum Weg Brookdeich, dieser bis zum Weg Neuer Weg, dieser bis zur Südseite des Bahngeländes (Strecke Bergedorf-Geesthacht), diese bis zur Vierlandenstraße, diese bis zum Gewässer Alte Brookwetterung, dieses bis zum Schleusengraben, dieser bis zur Nordseite der Bundesautobahn A25, diese bis zum Nettelnburger Landweg, dieser bis zum Oberen Landweg, dieser bis zur südlichen Grenze des Bahngeländes, diese in westliche Richtung bis in Höhe der Einmündung des Südlichen Bahngrabens in den Allermöher Bahnfleet, in nördliche Richtung an den Nördlichen Bahngraben verspringend, dieser 110 Meter bis zum in nördliche Richtung laufenden Entwässerungsgraben, dieser in Verlängerung bis zum Weg Auf der Bojewiese, dieser bis zur Bille, diese bis zur Bergedorfer Straße, diese in südlicher Richtung bis zur nordwestlichen Grenze des Bahngeländes, diese bis zur Bille.
Ortsteil 603
Die Grenze gegen den Ortsteil 602 von in Höhe des Gewässers Kampbille bis zur Landesgrenze, diese bis zum Bahnkörper der Bergedorf-Geesthachter Eisenbahn, dieser bis zum Speckenweg, diese bis zum Weg Brookdeich, dieser bis zum Curslacker Heerweg, dieser bis zum Weg Achterschlag, dieser in Höhe des Eschenhofweges an die Gemarkungsgrenze Bergedorf/Curslack, diese bis zur Grenze gegen den Ortsteil 602.
Bezirk: Bergedorf
Stadtteil: Billwerder
Ortsteil: 611
Die Grenze gegen den Ortsteil 130 von der Grenze gegen den Ortsteil 131 bis zur Grenze gegen den Ortsteil 601, diese bis zur Grenze gegen den Ortsteil 602, diese bis zur Grenze gegen den Ortsteil 615, diese bis zur Grenze gegen den Ortsteil 610, diese bis zum Hauptentwässerungsgraben Moorfleet, die Gemarkungsgrenze Billwerder/Moorfleet in nordwestliche Richtung die Bundesautobahn A1 überquerend und an das südliche Ende des Weges Neue Feldhofe verspringend, dieses bis zur Grenze gegen den Ortsteil 131, diese bis zur Grenze gegen den Ortsteil 130.
Bezirk: Bergedorf
Stadtteil: Neuallermöhe
Ortsteil: 615
Die Grenze gegen den Ortsteil 611 vom Hauptentwässerungsgraben Allermöhe bis zur Grenze gegen den Ortsteil 602, diese bis zur Grenze gegen den Ortsteil 610, diese bis zur Grenze gegen den Ortsteil 611.
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