Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2012/2013 Vom 17. Juli 2012
Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2012/2013 Vom 17. Juli 2012
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2012/2013 vom 17. Juli 2012 | 28.07.2012 |
Eingangsformel | 28.07.2012 |
Teil A - Maßnahmen an allgemeinbildenden Schulen | 28.07.2012 |
Erster Abschnitt - Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen) | 28.07.2012 |
§ 1 - Neuerrichtung von Schulen | 28.07.2012 |
§ 2 - Angliederung von Grundschulen an Stadtteilschulen | 28.07.2012 |
§ 3 - Zusammenlegung von Schulen | 28.07.2012 |
§ 4 - Einrichtung von Eingangsklassen | 28.07.2012 |
Zweiter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf vier Schuljahre beschränkte Maßnahmen) | 28.07.2012 |
§ 5 - Einrichtung von Eingangsklassen | 28.07.2012 |
Dritter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen) | 28.07.2012 |
§ 6 - Einrichtung von Eingangsklassen | 28.07.2012 |
§ 7 - Nichteinrichtung von Eingangsklassen | 28.07.2012 |
Teil B - Strukturelle Maßnahmen an beruflichen Schulen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen) | 28.07.2012 |
§ 8 - Zusammenlegung von Schulen | 28.07.2012 |
Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 21. September 2010 (HmbGVBl. S. 551), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324) wird verordnet:
Teil A Maßnahmen an allgemeinbildenden Schulen
Erster Abschnitt Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen)
§ 1 Neuerrichtung von Schulen
(1) Das Gymnasium Hoheluft, Christian-Förster-Straße 21, 20253 Hamburg wird neu errichtet.
(2) Die Stadtteilschule Meiendorf wird am Schulstandort Deepenhorn 1, 22145 Hamburg unter Weiternutzung der Schulgebäude der Schule Meiendorf neu errichtet.
(3) Die Stadtteilschule Rissen wird am Schulstandort Voßhagen 16, 22559 Hamburg unter Weiternutzung von Teilen der Schulgebäude des Gymnasiums Rissen neu errichtet.
(4) Die Stadtteilschule mit angegliederter Grundschule Slomanstieg wird am Schulstandort Slomanstieg 1/3, 20539 Hamburg unter Weiternutzung der Schulgebäude der Schule Slomanstieg neu errichtet.
§ 2 Angliederung von Grundschulen an Stadtteilschulen
Die Grundschule Kirchwerder, Kirchwerder Hausdeich 341, 21037 Hamburg wird der Stadtteilschule Kirchwerder, Kirchwerder Hausdeich 341, 21037 Hamburg angegliedert.
§ 3 Zusammenlegung von Schulen
Die Grundschule Hausbruch, Hausbrucher Bahnhofstraße 19, 21147 Hamburg und die Grundschule Lange Striepen, Lange Striepen 51, 21147 Hamburg werden unter Weiternutzung der Schulgebäude zur Grundschule Hausbruch/Lange Striepen zusammengelegt.
§ 4 Einrichtung von Eingangsklassen
Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird erstmalig mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 bestimmt:
An der
1.
Schule Altengamme-Deich,
2.
Schule Fünfhausen-Warwisch,
3.
Schule Kirchwerder,
4.
Schule Mittlerer Landweg,
5.
Schule Neuland
kann jeweils die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule auch mit einer Eingangsklasse eingerichtet werden.
Zweiter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf vier Schuljahre beschränkte Maßnahmen)
§ 5 Einrichtung von Eingangsklassen
Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015 und 2015/2016 bestimmt:
An der Stadtteilschule am See wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 der Stadtteilschule eingerichtet.
Dritter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen)
§ 6 Einrichtung von Eingangsklassen
Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2012/2013 bestimmt:
An der
1.
Schule Brehmweg,
2.
Schule Cranz,
3.
Schule Krohnstieg,
4.
Schule Leuschnerstraße,
5.
Schule Luruper Hauptstraße,
6.
Schule Schenefelder Landstraße,
7.
Schule Othmarscher Kirchenweg,
8.
Schule Wegenkamp
wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.
§ 7 Nichteinrichtung von Eingangsklassen
In der Stadtteilschule Langenhorn werden im Schuljahr 2012/2013 Eingangsklassen der Jahrgangsstufe 5 der Stadtteilschule nicht eingerichtet.
Teil B Strukturelle Maßnahmen an beruflichen Schulen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen)
§ 8 Zusammenlegung von Schulen
Die Medienschule Hamburg-Eilbektal (G-05), Eilbektal 35, 22089 Hamburg und die Medienschule Hamburg-Wandsbek (H-08), Eulenkamp 46, 22049 Hamburg werden unter Weiternutzung der Schulgebäude zur Medienschule Hamburg-Eilbektal/Wandsbek zusammengelegt.
Hamburg, den 17. Juli 2012.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung
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