BillZentrSanGebV HA
DE - Landesrecht Hamburg

Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Billstedt-Zentrum Vom 9. Mai 2017

Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Billstedt-Zentrum Vom 9. Mai 2017
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Billstedt-Zentrum vom 9. Mai 201720.05.2017
Eingangsformel20.05.2017
§ 120.05.2017
§ 220.05.2017
Anlage20.05.2017
Auf Grund von § 142 Absatz 3 Satz 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722, 1731), in Verbindung mit § 4 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 13. Februar 2015 (HmbGVBl. S. 39), wird verordnet:

§ 1

(1) Im Bezirk Hamburg-Mitte wird das Gebiet Billstedt-Zentrum als Sanierungsgebiet mit folgender Begrenzung förmlich festgelegt:
Beg
aupt
(2) Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine durchgehende rote Linie abgegrenzte Fläche in Billstedt (Bezirk Hamburg-Mitte).

§ 2

(1) Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren nach § 142 Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt. Die Vorschriften des Dritten Abschnitts des Ersten Teils des Zweiten Kapitels des Baugesetzbuchs finden keine Anwendung.
(2) Unbeachtlich werden
1.
eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2.
nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit der Bekanntmachung dieser Verordnung schriftlich gegenüber der zuständigen Behörde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 9. Mai 2017.

Anlage

Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen
Markierungen
Leseansicht