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DE - Landesrecht Hamburg

Gesetz über den Beitritt der Freien und Hansestadt Hamburg zum Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern

Gesetz über den Beitritt der Freien und Hansestadt Hamburg zum Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über den Beitritt der Freien und Hansestadt Hamburg zum Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern01.05.2020
Eingangsformel01.05.2020
Artikel 101.05.2020
Artikel 201.05.2020
Artikel 301.05.2020
Vom 28. April 2020
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Dem am 13. Februar 2020 erfolgten Beitritt der Freien und Hansestadt Hamburg zum Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern vom 29. August bis 21. Oktober 2019 wird zugestimmt.

Artikel 2

Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel 3

Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Absatz 4 für die Freie und Hansestadt Hamburg in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben
1)
.
Ausgefertigt Hamburg, den 28. April 2020.
Der Senat
Fußnoten
1)
In Kraft getreten am 8. Mai 2020 gemäß Bekanntmachung vom 15. Mai 2020 (HmbGVBl. S. 284).
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