SchulOrgMaßn2020/21V HA
DE - Landesrecht Hamburg

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2020/2021 Vom 26. Juni 2020

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2020/2021 Vom 26. Juni 2020
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2020/2021 vom 26. Juni 202014.07.2020
Eingangsformel14.07.2020
Erster Abschnitt - Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen)14.07.2020
§ 1 - Neuerrichtung von Schulen14.07.2020
§ 2 - Angliederung von Grundschulen an Stadtteilschulen14.07.2020
§ 3 - Teilung von Schulen14.07.2020
Zweiter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf drei Schuljahre beschränkte Maßnahme)14.07.2020
§ 4 - Einrichtung von Eingangsklassen14.07.2020
Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 31. August 2018 (HmbGVBl. S. 280), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324) wird verordnet:

Erster Abschnitt Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen)

§ 1 Neuerrichtung von Schulen

(1) Die Grundschule Am Baakenhafen wird am Standort Baakenallee 33, 20457 Hamburg, neu errichtet.
(2) Die Grundschule Sinstorfer Weg wird am Schulstandort Sinstorfer Weg 40, 21077 Hamburg, unter Nutzung der dortigen Schulgebäude neu errichtet.
(3) Die Grundschule Am Park wird am Schulstandort Am Soldatenfriedhof 21, 21073 Hamburg , unter Nutzung der dortigen Schulgebäude neu errichtet.
(4) Das Gymnasium Bundesstraße wird am Schulstandort Bundesstraße 58, 20146 Hamburg, unter Nutzung des bisherigen Berufsschulgebäudes neu errichtet.
(5) Das Deutsch-Französische Gymnasium wird am Schulstandort Struenseestraße 20, 22767 Hamburg, neu errichtet.
(6) Die Stadtteilschule Campus Hafencity wird am Standort Am Hannoverschen Bahnhof 1, 20457 Hamburg, neu errichtet.

§ 2 Angliederung von Grundschulen an Stadtteilschulen

Die Grundschule Stübenhofer Weg, Stübenhofer Weg 20, 21109 Hamburg, wird der am selben Schulstandort belegenen Stadtteilschule Stübenhofer Weg angegliedert.

§ 3 Teilung von Schulen

Die Schule An der Seebek wird an den nachfolgenden Schulstandorten in zwei eigenständige Grundschulen geteilt:
1.
Heinrich-Helbing-Straße 50, 22177 Hamburg, und
2.
Fabriciusstraße 150, 22177 Hamburg.

Zweiter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf drei Schuljahre beschränkte Maßnahme)

§ 4 Einrichtung von Eingangsklassen

Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 bestimmt:
An der Stadtteilschule Kirchwerder wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der angegliederten Grundschule eingerichtet.
Hamburg, den 26. Juni 2020.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung
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