Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2021/2022 Vom 24. Juni 2021
Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2021/2022 Vom 24. Juni 2021
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2021/2022 vom 24. Juni 2021 | 24.07.2021 |
Eingangsformel | 24.07.2021 |
Erster Abschnitt - Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen) | 24.07.2021 |
§ 1 - Zusammenlegung von Schulformen | 24.07.2021 |
Zweiter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf fünf Schuljahre beschränkte Maßnahme) | 24.07.2021 |
§ 2 - Einrichtung von Eingangsklassen | 24.07.2021 |
Dritter Abschnitt - Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen) | 24.07.2021 |
§ 3 - Einrichtung von Eingangsklassen | 24.07.2021 |
Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 11. Mai 2021 (HmbGVBl. S. 322), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324) wird verordnet:
Erster Abschnitt Strukturelle Maßnahmen (Auf Dauer wirkende Maßnahmen)
§ 1 Zusammenlegung von Schulformen
Die Staatliche Handelsschule Berliner Tor (BS05) wird mit der Beruflichen Schule für Spedition, Logistik und Verkehr (BS20) zusammengelegt und zur Beruflichen Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik (BS09) am Standort Brekelbaums Park 6, 20537 Hamburg, umgewandelt.
Zweiter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf fünf Schuljahre beschränkte Maßnahme)
§ 2 Einrichtung von Eingangsklassen
Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2021/2022, 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 bestimmt:
1.
An der Schule an der Burgweide wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.
2.
An der Stadtteilschule Stübenhofer Weg werden mindestens zwei Eingangsklassen der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.
3.
Am Gymnasium Finkenwerder werden mindestens zwei Eingangsklassen der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.
Dritter Abschnitt Organisatorische Maßnahmen (Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahmen)
§ 3 Einrichtung von Eingangsklassen
Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2021/2022 bestimmt:
1.
An der Clara-Grunwald-Schule wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.
2.
An der Wolfgang-Borchert-Schule wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.
Hamburg, den 24. Juni 2021
Die Behörde für Schule und Berufsbildung
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