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DE - Landesrecht Hamburg

Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Borgfelde Vom 28. Dezember 2021

Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Borgfelde Vom 28. Dezember 2021
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 31.12.2021 bis 30.12.2024

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Borgfelde vom 28. Dezember 202131.12.2021 bis 30.12.2024
Eingangsformel31.12.2021 bis 30.12.2024
§ 1 - Anordnung als Landesstatistik31.12.2021 bis 30.12.2024
§ 2 - Kreis der zu Befragenden31.12.2021 bis 30.12.2024
§ 3 - Erhebungs- und Berichtszeitraum31.12.2021 bis 30.12.2024
§ 4 - Erhebungsmethode31.12.2021 bis 30.12.2024
§ 5 - Erhebungsmerkmale31.12.2021 bis 30.12.2024
§ 6 - Hilfsmerkmale31.12.2021 bis 30.12.2024
§ 7 - Auskunftspflicht31.12.2021 bis 30.12.2024
§ 8 - Durchführung31.12.2021 bis 30.12.2024
§ 9 - Außerkrafttreten31.12.2021 bis 30.12.2024
Anlage 131.12.2021 bis 30.12.2024
Anlage 2 - Liste der Erhebungsmerkmale31.12.2021 bis 30.12.2024
Auf Grund von § 2 Absatz 3 des Hamburgischen Statistikgesetzes vom 19. März 1991 (HmbGVBl. S. 79, 474), zuletzt geändert am 17. Februar 2009 (HmbGVBl. S. 29, 34), wird verordnet:

§ 1 Anordnung als Landesstatistik

Zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147, 4151), wird für das aus dem Übersichtsplan (Anlage 1) ersichtliche Gebiet eine Repräsentativerhebung als Landesstatistik durchgeführt.

§ 2 Kreis der zu Befragenden

(1) Die Erhebung erstreckt sich auf eine repräsentative Auswahl von mindestens 500 Haushalten aus dem in § 1 bezeichneten Gebiet.
(2) In allen Fällen wird jeweils ein volljähriges Mitglied des Haushaltes und bei Wohngemeinschaften je ein volljähriges Mitglied der Wohngemeinschaft befragt.

§ 3 Erhebungs- und Berichtszeitraum

Die Repräsentativerhebung gemäß § 1 wird zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 durchgeführt.

§ 4 Erhebungsmethode

Die Erhebung erfolgt durch eine standardisierte Haushaltebefragung.

§ 5 Erhebungsmerkmale

Erhebungsmerkmale sind die sich aus der Anlage 2 ergebenden Merkmale der Gebäude, der Wohnungen und der Haushalte zur Erfassung der sozialen Struktur sowie des Ausstattungsstandards des Gebietes.

§ 6 Hilfsmerkmale

Hilfsmerkmale im Sinne dieser Verordnung sind:
1.
Name und Anschrift (Straße, Hausnummer) der aus der Gesamtheit ausgewählten Personen in den Haushalten,
2.
Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Kontaktaufnahme.

§ 7 Auskunftspflicht

Bei der Erhebung besteht keine Auskunftspflicht.

§ 8 Durchführung

Die Statistik wird von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt. Sie ist befugt, die zur Befragung gehörenden Arbeiten und die Auswertung des erhobenen Einzeldatenmaterials durch private Dritte durchführen zu lassen. Dabei sind die Vorgaben gemäß § 5 Absatz 2 des Hamburgischen Statistikgesetzes einzuhalten.

§ 9 Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.

Anlage 1

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Anlage 2

Liste der Erhebungsmerkmale
1.
Gebäude
1.1
Baualter
1.2
Zustand (zum Beispiel Außenhülle, Treppenhaus, energetische Ausstattung)
1.3
Dachgeschossausbau/Geschossigkeit
2.
Wohnung
2.1
Nutzungsverhältnis (Mieterinnen und Mieter/Untermieterinnen und Untermieter/Eigentümerinnen und Eigentümer)
2.2
Wechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers in den letzten fünf Jahren
2.3
Wohnfläche
2.4
Zimmeranzahl
2.5
Nutzungsart
2.6
Ausstattung
2.6.1
Heizung
2.6.2
Bad/WC/Küche
2.6.3
Wasserversorgung
2.6.4
Freisitz/Balkon (Anzahl, Größe, besondere Ausstattungsmerkmale)
2.6.5
Aufzug
2.6.6
Barrierefreiheit
2.6.7
Wertigkeit der Ausstattungsmerkmale (zum Beispiel Echtholzparkett, Marmor, Einbauküche mit Elektrogeräten)
2.6.8
Fenster (Isolierverglasung, Doppelverglasung)
2.6.9
Gegensprechanlage (Türöffner akustisch, Video/Kamera/Bildschirm)
2.6.10
Energetischer Ausstattungszustand (zum Beispiel gedämmte Fassade eine/beide/alle Seiten, Dämmung Kellerdecke, Dämmung Dachgeschoss)
2.6.11
Sonstiges
2.7
Modernisierung
2.7.1
Modernisierungsmaßnahmen in den letzten fünf Jahren
2.7.2
Art der Modernisierung
2.7.3
geplante Modernisierungen
2.7.4
Umlegung Modernisierungskosten auf die Miete
3.
Haushalt/Wohngemeinschaft
3.1
Sozialstruktur
3.1.1
Anzahl der im Haushalt/in der Wohngemeinschaft lebenden Personen
3.1.2
Lebensalter
3.1.3
Anzahl der Erwerbstätigen
3.1.4
Beschäftigungsart
3.1.5
Anzahl und Art der nicht Berufstätigen
3.1.6
Bildungsabschluss
3.1.7
Staatsangehörigkeit/Migrationshintergrund
3.1.8
Wohlstand (zum Beispiel Art des Lebensunterhalts, Einkommenshöhe, Art der Mobilität)
3.1.9
Miete (zum Beispiel Gesamtbetrag, Nettokaltmiete, Betriebs-/Nebenkosten, Zeitpunkt und Umfang der letzten Mieterhöhung, ermäßigt oder gekürzt, Mietpreisbindung)
3.2
Wohnzufriedenheit/Gebietsbindung
3.2.1
Wohndauer
3.2.2
Lage der vorherigen Wohnung
3.2.3
Zufriedenheit mit der Wohnumfeldqualität/Nachbarschaft
3.2.4
im Hause oder in der Nähe ausgeübte (ehrenamtliche) Tätigkeiten
3.2.5
Nutzung öffentlicher Einrichtungen im Gebiet
3.2.6
Nutzung privater Einrichtungen im Gebiet
3.3
Veränderungsabsichten/Mobilität
3.3.1
Umzugsabsichten
3.3.2
Umzugsgründe
3.3.3
Umzugsziel
Markierungen
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