Gebührenordnung für den Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen Vom 11. Dezember 2001
Gebührenordnung für den Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen Vom 11. Dezember 2001
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 1 § 3 der Verordnung vom 6. Dezember 2022 (HmbGVBl. S. 621) |
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Gebührenordnung für den Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen vom 11. Dezember 2001 | 01.01.2004 |
Eingangsformel | 01.01.2004 |
§ 1 | 01.01.2023 |
§ 2 | 01.01.2004 |
Anlage | 01.01.2023 |
Auf Grund der §§ 2, 5, 10, 17 und 18 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 14. Dezember 1999 (HmbGVBl. S. 303), wird verordnet:
§ 1
(1) Für Amtshandlungen in Angelegenheiten des Großmarktes Obst, Gemüse und Blumen und für die Benutzung seiner Einrichtungen sowie die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen werden Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie besondere Auslagen nach der Anlage erhoben.
(2) Soweit eine Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg als Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, ist dies zu berücksichtigen. Bei Verwaltungsgebühren ist diese im Rahmen der Festsetzung hinzuzurechnen. Bei Auslagen sind umsatzsteuerrechtliche Bestimmungen ebenfalls zu berücksichtigen.
(3) In der Anlage erfolgt die Berechnung der Gebühren nach der Flächengröße je m² auf zwei Nachkommastellen gerundet.
§ 2
(1) Diese Gebührenordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
(2) Soweit eine Gebührenpflicht bei Inkrafttreten dieser Gebührenordnung bereits entstanden ist, ist das bisherige Recht anzuwenden. Auf wiederkehrende Gebührenschulden, die nach Inkrafttreten dieser Gebührenordnung entstehen, ist das neue Recht anzuwenden.
Anlage
Tarifnummer | Gebührentatbestand | Gebührensatz in Euro |
Abschnitt A Verwaltungsgebühren | ||
1 | Marktausweise | |
1000.1 | Einmalige Ausstellung eines Marktausweises | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 12,- | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 10,08 | |
Zusätzlich zur Gebühr für die einmalige Ausstellung eines Marktausweises wird eine Marktnutzungsgebühr für Einkäufer je Person und Kalenderjahr nach Tarifnummer 1180.1 oder für marktansässige Firmen je Person und Kalenderjahr nach Tarifnummer 1180.2 erhoben. | ||
1000.2 | Einmalige Ausstellung eines Park- oder Befahrausweises einschließlich Zubehör | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 12,- | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 10,08 | |
1000.3 | Einmalige Ausgabe eines Boosters | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 180,- | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 151,26 | |
1000.4 | Ausstellung eines Marktausweises (Schnupperausweis) im Rahmen von Marketingaktionen (einmalig je Unternehmen) | gebührenfrei |
2 | Genehmigungen | |
1010.1 | Zustimmung zu Anträgen zur Durchführung von baulichen Maßnahmen oder technischen Veränderungen auf Flächen und in Räumen sowie von Reklame gemäß Abschnitt XI Nummer 2 der Betriebs- und Benutzungsordnung für den Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen vom 2. Juni 1986 (Amtl. Anz. S. 2094), zuletzt geändert am 13. Dezember 2000 (Amtl. Anz. S. 4281), in der jeweils geltenden Fassung | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 35,70 | |
bis | 2 975,- | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 30,- | |
bis | 2 500,- | |
1010.2 | (gestrichen) | |
1010.3 | Sonstige Genehmigungen (zum Beispiel für Sondernutzungen) | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 35,70 | |
bis | 2 975,- | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 30,- | |
bis | 2 500,- | |
Abschnitt B Benutzungsgebühren | ||
Die Benutzungsgebühren sind je m² und Monat ausgewiesen, soweit nichts anderes angegeben ist. | ||
1 | Großmarkthalle | |
1.1 | Erdgeschoss der Großmarkthalle | |
1101.1 | Flächen im Erdgeschoss der Großmarkthalle | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 14,88 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 12,50 | |
1101.2 | Für Büro- und Kühlflächen, die für Aufbauten höher als 3 m genutzt werden, wird ein Zuschlag von 50 vom Hundert (v. H.) auf die Gebühr nach Tarifnummer 1101.1 für die überbaute Fläche einschließlich Fläche der Erzeugergemeinschaft (EZG) erhoben. | |
1101.3 | (gestrichen) | |
1101.4 | (gestrichen) | |
1101.5 | Flächen der EZG im Erdgeschoss der Großmarkthalle | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 13,63 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 11,45 | |
1101.6 | (gestrichen) | |
1101.7 | Bei tageweiser Überlassung oder Nutzung von Flächen im Erdgeschoss und Kellergeschoss der Großmarkthalle oder Teilflächen wird je m² und Tag 25 v. H. der unter Tarifnummer 1101.1 genannten Gebühr erhoben. | |
1.2 | Zwischengeschoss | |
1102.1 | Lagerflächen | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 4,40 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 3,70 | |
1.3 | Untergeschoss | |
1.3.1 | Flachkeller mit einer Nutzungshöhe von bis zu 3 m für Lagerräume und Flächen zur Anlieferung, Sortierung und Zusammenstellung von Ware (Überstellfläche) an | |
1103.1 | Inhaber von Flächen im Erdgeschoss der Großmarkthalle | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 3,33 | |
bis | 4,52 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 2,80 | |
bis | 3,80 | |
1103.2 | andere Nutzer | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 5,59 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 4,70 | |
1.3.2 | Hochkeller mit einer Nutzungshöhe über 3 m für Lagerräume und Flächen zur Anlieferung, Sortierung von Ware (Überstellfläche) an | |
1104.1 | Inhaber von Flächen im Erdgeschoss der Großmarkthalle | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 6,61 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 5,55 | |
1104.2 | andere Nutzer | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 8,27 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 6,95 | |
1.3.3 | Kühlräume im Untergeschoss | |
1105.1 | Kühlräume | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 13,86 | |
bis | 29,75 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 11,65 | |
bis | 25,- | |
1.4 | Flächen zum Aufstellen oder Laden von Flurförderzeugen (E-Karren, E-Karrenanhänger, Gabelstapler) je Platz und Monat für | |
1106.1 | einen Stellplatz | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 63,07 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 53,- | |
2 | Büroräume und Sozialräume in der Großmarkthalle | |
2.1 | Büroräume einschließlich Heizkosten | |
1108.1 | Büroräume | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 10,41 | |
bis | 23,80 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 8,75 | |
bis | 20,- | |
2.2 | Überlassung von Sozialräumen einschließlich Heizkosten | |
1109.1 | Sozialräume | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 6,07 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 5,10 | |
3 | Großmarkthallenanbau (Blumenmarkthalle) | |
1110.1 | Flächen im Erdgeschoss einschließlich Verkehrswege | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 11,72 | |
bis | 17,85 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 9,85 | |
bis | 15,- | |
1110.2 | Flächen im Untergeschoss einschließlich Verkehrswege | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 4,28 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 3,60 | |
1110.3 | Büro- und Sozialräume | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 13,33 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 11,20 | |
1110.4 | PKW-Stellplätze im Untergeschoss je Monat und Stück | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 78,36 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 65,85 | |
4 | Außenflächen | |
4.1 | Überlassung von Räumen und Flächen auf dem Außengelände | |
1120.1 | Lager-, Bearbeitungs- und Umschlagflächen | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 3,21 | |
bis | 23,80 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 2,70 | |
bis | 20,- | |
1120.2 | Büro-, Sozial- und Ausstellungsräume je nach Ausstattung einschließlich Heizkosten | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 9,70 | |
bis | 23,80 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 8,15 | |
bis | 20,- | |
4.2 | Überlassung beziehungsweise Nutzung von Freiflächen | |
1138.1 | Freiflächen je nach Nutzungsart | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 0,48 | |
bis | 11,90 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 0,40 | |
bis | 10,- | |
5 | Besondere Gebühren | |
5.1 | Veranstaltungsflächen Überlassung von Räumen, Flächen, Park- und Verkehrsflächen, Einrichtungen oder sonstigen Anlagen des Großmarktes oder deren Nutzung für Film- und Fotoaufnahmen sowie Werbung | |
1150.1 | je Veranstaltungstag | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 1 190,- | |
bis | 59 500,- | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 1 000,- | |
bis | 50 000,- | |
1150.2 | je Auf- und Abbautag | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 1 000,- | |
bis | 29 750,- | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 500,- | |
bis | 25 000,- | |
5.2 | Sonstige Flächen für Marktzwecke | |
5.2.1 | Abfallentsorgung | |
1151.1 | Für die Flächen, die mit der Entsorgung von Abfall im Rahmen des Großmarktbetriebes beauftragten Unternehmen zum Betrieb von Entsorgungsplätzen zur Verfügung gestellt werden, werden keine Gebühren erhoben. | |
5.2.2 | Führungen | |
1152.1 | Führungen über den Großmarkt mit Ausnahme solcher für politische Entscheidungsträger, Wirtschaftsdelegationen, Fachinteressenten, Schulklassen sowie Auszubildende, Umschüler und Studenten mit einem fachlichen Bezug zur Tätigkeit des Großmarktes je Person | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 15,- | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 12,61 | |
5.2.3 | Werbefläche für ab dem 1. Januar 2013 installierte Werbung | |
1153.1 | Werbefläche, beleuchtet | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 71,40 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 60,- | |
1153.2 | Werbefläche, unbeleuchtet | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 47,60 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 40,- | |
5.3 | Gastronomie | |
1155.1 | Imbisse und Kantinen unabhängig vom Standort einschließlich Nebenräume | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 19,58 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 16,45 | |
5.4 | WLAN | |
1156.1 | WLAN-Nutzung im Erdgeschoss und in den Büros der Auskragung der Großmarkthalle für betriebliche Zwecke monatlich je Nutzung | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 3,57 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 3,- | |
6. | Stellplätze | |
6.1 | Stellplätze je Monat für | |
1162.1 | PKW (Parkfläche bis 15 m²) | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 58,85 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 49,45 | |
1162.2 | Fahrzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht (Parkfläche bis 25 m²) | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 93,78 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 78,80 | |
1162.3 | Fahrzeuge über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht (Parkfläche über 25 m²) | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 186,30 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 156,55 | |
6.2 | Sonstige Parkgebühren | |
1162.6 | PKW-Stellplätze für die Nutzung in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr ohne Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz (nicht nummerierte Stellplätze) | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 28,56 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 24,- | |
7. | Befahren des Großmarktes | |
1175.1 | Einfahren mit Speditionsfahrzeugen und Fahrzeugen des Werkverkehrs mit Ware zum gewerblichen Umschlag und einer Verweildauer von bis zu 12 Stunden auf dem Großmarktgelände, je Einfahrt | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 13,- | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 10,92 | |
1175.2 | Ausgenommen von der Gebührenpflicht sind Einfahrten mit Fahrzeugen | |
a)der am Großmarkt ansässigen Firmen mit Ausnahme der Speditionen,b)des regionalen Werkverkehrs (Postleitzahlen-Bereich: 20 bis 29 mit Ausnahme 26) für Erzeuger von Obst, Gemüse oder Blumen,c)der am Großmarkt ansässigen Speditionen ohne Warenanlieferung auf die ihnen überlassenen Stellplätze oder zum Zwecke der Büroabfertigung,d)ausschließlich zum Zweck der Zollabfertigung oder zur Begutachtung von Ware durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung odere)für die Anlieferung von Ware für den betriebsinternen Bedarf. | ||
8. | Marktnutzungsgebühr | |
1180.1 | Marktteilnehmer nichtansässiger Firmen je Person und Kalenderjahr | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 40,46 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 34,- | |
1180.2 | Marktansässige Firmen je Person und Kalenderjahr | |
einschließlich Umsatzsteuer ... | 33,32 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt ... | 28,- | |
1180.3 | Auszubildende von Marktteilnehmern ... | gebührenfrei |
9. | Besondere Auslagen und sonstige Gebühren | |
1185.1 | In den Fällen der Tarifnummern 1101.1 bis 1102.1, 1103.1 bis 1104.2, 1106.1 bis 1110.3, 1120.1 bis 1138.1, 1151.1, 1153.1 und 1155.1 sind die Aufwendungen für gelieferten Strom, Heizung, Wasser und für Abwasser einschließlich der Gemeinkosten als besondere Auslagen zusätzlich zu erstatten, sofern es sich nicht um Kosten für die allgemeine Beheizung und Beleuchtung sowie den allgemeinen Wasserverbrauch der in den Tarifnummern 1101.1 bis 1110.2 genannten Bereiche handelt. Es werden Abschlagzahlungen erhoben. In den Fällen der Tarifnummern 1101.1 bis 1105.1, 1106.1, 1108.1 bis 1110.3, 1120.1 bis 1138.1 und 1155.1 sind die Aufwendungen für die Grundsteuer, die Gebäudeversicherungen (Sturm, Feuer, Hagel) und für die Entsorgung des Regenwassers einschließlich der Gemeinkosten als gesonderte Auslagen zusätzlich zu erstatten. Es werden Abschlagzahlungen erhoben. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode. | |
1186.1 | Die Aufwendungen einschließlich der Gemeinkosten für die Reinigung der Großmarktflächen, die Entsorgung des Abfalls auf den Flächen, die Entstaubung, die Sanitärreinigung sowie für die Schnee- und Eisbeseitigung werden auf alle den Nutzern überlassenen beziehungsweise von ihnen genutzten oder untervermieteten Flächen und Einrichtungen sowie auf die Flächen der von den Nutzern selbst erstellten oder ausgebauten Gebäude, Anlagen und Einrichtungen mit Ausnahme der vom Großmarktmanagement selbstgenutzten Flächen, Flächen für die Bewirtschaftung von Mehrwegverpackungen, Flächen des Entsorgungsplatzes, Event- und Freiflächen, der Flächen, die als Stellflächen für Flurförderzeuge genutzt werden, Parkplätzen und Flächen, deren Benutzungsgebühren nicht nach m² berechnet werden, wie folgt umgelegt: | |
Die Umlage der Aufwendungen ergibt sich anteilig an der Gesamtüberlassungsfläche unter Berücksichtigung des jeweiligen Gewichtungsfaktors (= gewichtete Reinigungsfläche). Die gewichtete Reinigungsfläche ermittelt sich wie folgt: Gewichtete Reinigungsfläche = überlassene Fläche x Gewichtungsfaktor. Gewichtungsfaktor: | ||
a) Flächen der Firmen im Untergeschoss der Großmarkthalle, die nachweislich an den zugelassenen Stellen ihren Abfall anliefern, sowie Transportunternehmen ... | = 100 v. H. | |
b) Flächen der Firmen im Erd- und Zwischengeschoss der Großmarkthalle, die nachweislich an den zugelassenen Stellen ihren Abfall anliefern, sowie Transportunternehmen ... | = 82 v.H. | |
c) Flächen der Erzeugergemeinschaft im Erdgeschoss der Großmarkthalle ... | = 25 v.H. | |
d) Alle übrigen Flächen im Außenbereich (z.B. Umschlaghallen, Freiflächen) mit Ausnahme der Flächen der Marktgemeinschaft Blumengroßmarkt e.G. und Büros ... | = 13 v.H. | |
e) Sämtliche auf dem Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen vorhandenen Büro- Ausstellungs- und Sozialräume ... | = 7,8 v.H. | |
f) Flächen der Marktgemeinschaft Blumengroßmarkt e.G. ... | = 2,6 v.H. | |
1186.2 | Die gemäß Tarifnummer 1186.1 zu zahlenden Jahresbeträge werden in Monatsbeträge umgerechnet und dementsprechend als Abschlagzahlungen erhoben. Bemessungsgrundlage ist der jeweilige voraussichtliche Jahresbetrag. Im Folgejahr wird die Endabrechnung auf Grundlage der tatsächlichen Aufwendungen und Gemeinkosten vorgenommen. Sofern Flächen nicht das volle Kalenderjahr überlassen, genutzt oder untervermietet worden waren, ist der jeweilige Jahresbetrag anteilig für jeden angefangenen Kalendermonat zu erheben. Abschlagzahlungen sind solange weiterzuzahlen, bis ein neuer Bescheid ergeht. | |
1187.1 | Entsorgung von Abfall aus Büroräumen von Nutzern, die nur über Büroräume verfügen oder die Abfallentsorgungsmöglichkeiten für Büroräume nutzen je m² Bürofläche und Monat | |
einschließlich Umsatzsteuer | 0,18 | |
in den Fällen, in denen keine Umsatzsteuer anfällt | 0,15 | |
1190.1 | Die Aufwendungen einschließlich der Gemeinkosten für die Abfuhr und Beseitigung von Leergut, Verpackungsmaterialien, Verderbware, Abfall, Sonderabfall sowie sonstigen Gegenständen, Stoffen oder Flüssigkeiten jeder Art, die nicht bei dem Entsorgungsplatz angeliefert oder ordnungsgemäß entsorgt, sondern auf den Großmarktflächen unzulässigerweise abgestellt oder zurückgelassen werden, sind als besondere Auslagen zu erstatten. |
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