AufhErmG HA
    DE - Landesrecht Hamburg

    Gesetz über die Ermächtigung zur Aufhebung ermächtigungsloser Rechtsverordnungen Vom 21. Januar 2021

    Gesetz über die Ermächtigung zur Aufhebung ermächtigungsloser Rechtsverordnungen Vom 21. Januar 2021
    *
    Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
    Fußnoten
    *)
    Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Ermächtigung zur Aufhebung ermächtigungsloser Rechtsverordnungen sowie zur Änderung und Aufhebung von Rechtsverordnungen aus dem Bereich der Landesjustizverwaltung vom 21. Januar 2021.

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz über die Ermächtigung zur Aufhebung ermächtigungsloser Rechtsverordnungen vom 21. Januar 202130.01.2021
    Eingangsformel30.01.2021
    Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung auch solche Rechtsverordnungen, für deren Erlass, Änderung oder Aufhebung keine Ermächtigung mehr besteht, aufzuheben.
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren