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DE - Landesrecht Hamburg

Gesetz über die Ermächtigung zur Aufhebung ermächtigungsloser Rechtsverordnungen Vom 21. Januar 2021

Gesetz über die Ermächtigung zur Aufhebung ermächtigungsloser Rechtsverordnungen Vom 21. Januar 2021
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Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
*)
Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Ermächtigung zur Aufhebung ermächtigungsloser Rechtsverordnungen sowie zur Änderung und Aufhebung von Rechtsverordnungen aus dem Bereich der Landesjustizverwaltung vom 21. Januar 2021.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über die Ermächtigung zur Aufhebung ermächtigungsloser Rechtsverordnungen vom 21. Januar 202130.01.2021
Eingangsformel30.01.2021
Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung auch solche Rechtsverordnungen, für deren Erlass, Änderung oder Aufhebung keine Ermächtigung mehr besteht, aufzuheben.
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