PolLbVDAnO HA 2010
    DE - Landesrecht Hamburg

    Anordnung zur Durchführung von Vorschriftenüber die Laufbahn der Fachrichtung Polizei Vom 9. November 2010

    Anordnung zur Durchführung von Vorschriftenüber die Laufbahn der Fachrichtung Polizei Vom 9. November 2010
    Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
    Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Abschnitt I neu gefasst durch Anordnung vom 23. Juli 2019 (Amtl. Anz. S. 1045)

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Anordnung zur Durchführung von Vorschriftenüber die Laufbahn der Fachrichtung Polizei vom 9. November 201017.11.2010
    I31.07.2019
    II17.11.2010

    I

    Zuständig für die Durchführung der
    1.
    Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Polizei vom 9. November 2010 (HmbGVBl. S. 585), zuletzt geändert am 12. März 2019 (HmbGVBl. S. 69),
    2.
    Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die hamburgischen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten im Laufbahnabschnitt I vom 23. Juli 2019 (HmbGVBl. S. 224),
    3.
    Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die hamburgischen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten im Laufbahnabschnitt II vom 23. Juli 2019 (HmbGVBl. S. 224, 230)
    in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit dort nichts anderes bestimmt ist,
    die Behörde für Inneres und Sport.

    II

    Die Anordnung zur Durchführung der Verordnungen über die Laufbahn, die Ausbildung und die Prüfung der hamburgischen Polizeivollzugsbeamten vom 13. Oktober 1992 (Amtl. Anz. S. 2249) in der geltenden Fassung tritt außer Kraft.
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