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    DE - Landesrecht Hessen

    Verordnung über Sitz und Organisation der Staatlichen Technischen Überwachung Vom 4. November 1977

    Verordnung über Sitz und Organisation der Staatlichen Technischen Überwachung
    Vom 4. November 1977
    Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Verordnung über Sitz und Organisation der Staatlichen Technischen Überwachung vom 4. November 197701.01.2004
    Eingangsformel01.01.2004
    § 101.01.2004
    § 201.01.2004
    § 301.01.2004
    Auf Grund der §§ 2 und
    5 des Gesetzes über die Neuordnung der Technischen Überwachung
    vom 19. August 1947 (GVBl. S. 78), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. März 1970 (GVBl. I S. 256), wird verordnet:

    § 1

    Die der Staatlichen Technischen Überwachung Hessen (TÜH) übertragenen Aufgaben nimmt die Hauptverwaltung mit Sitz in Darmstadt wahr. Als Außenstellen bestehen Ämter in Darmstadt, Frankfurt am Main und Kassel.

    § 2

    Es werden aufgehoben:
    1.
    die Geschäftsordnung für die Technischen Überwachungsämter vom 20. Juli 1970 (StAnz. S. 1553)
    2.
    die Anordnung über den Sitz der Technischen Überwachungsämter und ihre örtliche Zuständigkeit vom 20. Juli 1970 (StAnz. S. 1560).

    § 3

    Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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