Gesetz, betreffend die Verleihung von Korporationsrechten an Niederlassungen geistlicher Orden und ordensähnlicher Kongregationen der katholischen Kirche Vom 22. Mai 1888
Gesetz, betreffend die Verleihung von Korporationsrechten an Niederlassungen geistlicher Orden und ordensähnlicher Kongregationen der katholischen Kirche Vom 22. Mai 1888
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz, betreffend die Verleihung von Korporationsrechten an Niederlassungen geistlicher Orden und ordensähnlicher Kongregationen der katholischen Kirche vom 22. Mai 1888 | 01.01.2004 |
Eingangsformel | 01.01.2004 |
Einziger Paragraph | 01.01.2004 |
Verkündet am 30. Mai 1888
Einziger Paragraph
Den nachbenannten Niederlassungen der geistlichen Orden und
ordensähnlichen Kongregationen der katholischen Kirche, und zwar:
1.
der Niederlassung
der Benediktinerinnen zu Fulda,
2.
...
3.
der Niederlassung
der Englischen Fräulein zu Fulda,
4.
...
5.
...
6.
den Niederlassungen
der Ursulinerinnen zu ... Fritzlar,
werden hierdurch die Korporationsrechte verliehen.
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