Kostenordnung für Leistungen des Hessischen Landesarchivs Vom 12. Dezember 2012
Kostenordnung für Leistungen des Hessischen Landesarchivs Vom 12. Dezember 2012
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: § 6 und Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 10. Oktober 2022 (GVBl. S. 503) |
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Kostenordnung für Leistungen des Hessischen Landesarchivs vom 12. Dezember 2012 | 28.12.2012 |
Eingangsformel | 28.12.2012 |
§ 1 - Regelungsgegenstand | 28.12.2012 |
§ 2 - Übernahme von Unterlagen, die aufgrund von Rechtsvorschriften dauernd aufzubewahren sind | 28.12.2012 |
§ 3 - Übernahme von Zwischenarchivgut | 28.12.2012 |
§ 4 - Übernahme digitaler Unterlagen | 28.12.2012 |
§ 5 - Kostentabelle | 28.12.2012 |
§ 6 - Inkrafttreten | 25.10.2022 |
Anlage - Kostentabelle | 25.10.2022 |
Aufgrund des § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Hessischen Archivgesetzes vom 26. November 2012 (GVBl. S. 458) verordnet die Landesregierung:
§ 1 Regelungsgegenstand
(1) Für Leistungen und Aufwände des Hessischen Landesarchivs werden bei
1.
der Übernahme, Archivierung und Nutzung von Unterlagen, die aufgrund von Rechtsvorschriften dauernd aufzubewahren sind, soweit diese nicht von der aktenführenden Stelle aufbewahrt werden,
2.
der Übernahme, Aufbewahrung und Nutzung von Zwischenarchivgut,
3.
der Übernahme von digitalen Unterlagen, soweit diese nicht vorab archivtauglich konvertiert und aufbereitet sind,
kostendeckende Entgelte erhoben.
(2) Der Umfang für die Inanspruchnahme von Leistungen und die Höhe der Kosten sind schriftlich zu vereinbaren. Die vereinbarten Kosten werden der abgebenden Stelle in Rechnung gestellt.
§ 2 Übernahme von Unterlagen, die aufgrund von Rechtsvorschriften dauernd aufzubewahren sind
(1) Für die Inanspruchnahme von Leistungen des Hessischen Landesarchivs bei der Übernahme, Archivierung und Nutzung von Unterlagen, die aufgrund von Rechtsvorschriften dauernd aufzubewahren sind, erstellt das Hessische Landesarchiv vor der Übernahme der Unterlagen für die abgebende Stelle nach dem in der Anlage aufgeführten Kostenverzeichnis eine Kostenberechnung über
1.
anfallende einmalige Kosten für
a)
den Transport der Unterlagen in den zuständigen Archivstandort,
b)
die erforderlichen Maßnahmen einer archivfachlichen Grundsätzen entsprechenden sachgemäßen Aufbewahrung und
c)
Erschließung der Unterlagen und
2.
anfallende langfristige Kosten für
a)
die Lagerung der Unterlagen,
b)
die Bestandserhaltung,
c)
die Nutzung,
d)
die Erteilung von Auskünften,
e)
die Herstellung von Kopien,
f)
den Versand.
(2) § 1 Abs. 1 Nr. 1 gilt auch für die Übernahme, Archivierung und Nutzung digitaler Unterlagen. § 4 bleibt unberührt. Vor der Übernahme der digitalen Unterlagen erstellt das Hessische Landesarchiv für die abgebende Stelle eine Kostenberechnung über
1.
die Übertragung der digitalen Unterlagen in ein archivfähiges Dateiformat und eine archivfähige Datenstruktur,
2.
die Programmierung von Schnittstellen,
3.
den Datentransfer,
4.
die Datenspeicherung und Sicherung,
5.
die Erschließung,
6.
Bestandserhaltungsmaßnahmen (Migration von Daten),
7.
Erteilung von Auskünften,
8.
Aushebung der digitalen Unterlagen aus dem digitalen Magazin,
9.
Versand.
(3) Die Kosten nach Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a werden nach entstandenen Transportkosten berechnet. Die Kosten nach Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b bis c werden nach Zeit- und Personalaufwand (einschließlich Sachkosten) berechnet. Die Kosten nach Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a werden nach Mengen berechnet. Die Kosten nach Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b bis f werden nach Zeit- und Personalaufwand (einschließlich entstandener Versand- und Sachkosten) berechnet. Die Kosten nach Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 und 5 bis 9 werden nach Zeit- und Personalaufwand (einschließlich entstandener Versand- und Sachkosten) berechnet. Die Kosten nach Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 werden nach Mengen berechnet.
§ 3 Übernahme von Zwischenarchivgut
(1) Das Hessische Landesarchiv berechnet die Kosten für die Übernahme, Aufbewahrung, Sicherung und Nutzung von Zwischenarchivgut nach § 2 Abs. 1 und 3.
(2) Bei Beendigung der Zwischenarchivierung wird der abgebenden Stelle der einmalige Aufwand für die nach erfolgter archivfachlicher Bewertung erforderliche Aktenvernichtung in Rechnung gestellt.
§ 4 Übernahme digitaler Unterlagen
(1) Die Inanspruchnahme von Leistungen des Hessischen Landesarchivs bei der Übernahme von archivwürdigen digitalen Unterlagen ist für die abgebende Stelle kostenpflichtig, soweit die Daten nicht vorab archivtauglich konvertiert und aufbereitet worden sind. Das Hessische Landesarchiv erstellt in diesem Fall nach der in der Anlage aufgeführten Kostentabelle eine Kostenberechnung über anfallende einmalige Kosten für die
1.
Unterstützung bei der Übertragung der digitalen Unterlagen in ein archivfähiges Dateiformat und eine archivfähige Datenstruktur nach den Anforderungen des Hessischen Landesarchivs,
2.
Übertragung der digitalen Unterlagen in ein archivfähiges Dateiformat und eine archivfähige Datenstruktur sowie Programmierung einer Schnittstelle.
(2) Die Berechnung der Kosten erfolgt nach Personal- und Zeitaufwand und - soweit erforderlich - nach entstandenen Versand- und sonstigen Kosten.
§ 5 Kostentabelle
Das Hessische Landesarchiv berechnet die Kosten nach der anliegenden Kostentabelle. Die Anlage ist Bestandteil dieser Kostenordnung.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Anlage
(zu § 5)
Kostentabelle
1.
Übernahme von Unterlagen, die aufgrund von Rechtsvorschriften dauernd aufzubewahren sind
Nr. | Gegenstand | Bemessungsgrundlage | Kosten in Euro |
1 | 2 | 3 | 4 |
1.1 | Transport der Unterlagen in den Archivstandort | entstandene Kosten durch Dienstleister | |
1.2 | Einlagerung in Regalanlagen | Personal-/Zeitaufwand E 2 TV-H/Stunde | 42,60 |
1.3 | Reinigung der Unterlagen | Personal-/Zeitaufwand E 2 TV-H/Stunde | 42,60 |
1.4 | sonstige bestandserhaltende Instandsetzung | Personal-/Zeitaufwand E 2 TV-H/Stunde | 42,60 |
1.5 | Verpackung in Archivkartons | Personal-/Zeitaufwand E 2 TV-H/Stunde | 42,60 |
Auslagen für Archivkartons | 8 Kartons pro lfd. m pro Archivkarton | 6,00 | |
1.6 | Revision, Ordnung und Erschließung | ||
Vorbereitung und fachliche Anleitung (durch Fachkraft gehobener Dienst) | Personal-/Zeitaufwand E 9/10 TV-H/Stunde | 55,80 | |
Durchführung der Arbeiten (durch Fachkraft mittlerer Dienst) | Personal-/Zeitaufwand E 5 TV-H/Stunde | 46,70 | |
1.7 | Erteilung von Auskünften aus Unterlagen | Personal-/Zeitaufwand E 6 TV-H/Stunde | 47,00 |
1.8 | Aushebung der Unterlagen aus dem Magazin | Personal-/Zeitaufwand E 2 TV-H/Stunde | 42,60 |
Versand per Postdienstleister | entstandene Kosten | ||
1.9 | Lagerungskosten im Staatsarchiv Marburg, Außenstelle Neustadt | lfd. Regalmeter/Jahr | 8,96 |
1.10 | Übertragung von digitalen Unterlagen in ein archivfähiges Dateiformat und eine archivfähige Datenstruktur nach den Anforderungen des Hessischen Landesarchivs, Programmierung von Schnittstellen | Personal-/Zeitaufwand | |
A 13 h.D./Stunde | 76,30 | ||
A 11/Stunde | 69,30 | ||
A 10/Stunde | 61,90 | ||
Bei Vergabe an Dritte oder Beschaffung von Spezialsoftware | entstandene Kosten | ||
1.11 | Datentransfer an das Hessische Landesarchiv | Personal-/Zeitaufwand | |
A 13 h.D./Stunde | 76,30 | ||
A 11/Stunde | 69,30 | ||
A 10/Stunde | 61,90 | ||
Sachkosten (z.B. Leitungskosten) | entstandene Kosten | ||
1.12 | Erschließung digitaler Unterlagen | Personal-/Zeitaufwand | |
A 10/Stunde | 61,90 | ||
1.13 | Datenspeicherung und Sicherung | Speicherkapazität | |
GB/Jahr | 12,60 | ||
1.14 | Bestandserhaltungsmaßnahmen (Migration von Daten) | Personal-/Zeitaufwand | |
A 13 h.D./Stunde | 76,30 | ||
A 11/Stunde | 69,30 | ||
A 10/Stunde | 61,90 | ||
1.15 | Erteilung von Auskünften aus digitalen Unterlagen | Personal-/Zeitaufwand | |
A 10/Stunde | 61,90 | ||
1.16 | Aushebung digitaler Unterlagen aus dem digitalen Magazin und Versand | Personal-/Zeitaufwand | |
A 10/Stunde | 61,90 |
2.
Übernahme von Zwischenarchivgut
Nr. | Gegenstand | Bemessungsgrundlage | Kosten in Euro |
1 | 2 | 3 | 4 |
2.1 | Transport der Unterlagen in den Archivstandort | entstandene Kosten durch Dienstleister | |
2.2 | Einlagerung in Regalanlagen | Personal-/Zeitaufwand E 2 TV-H/Stunde | 42,60 |
2.3 | Reinigung der Unterlagen | Personal-/Zeitaufwand E 2 TV-H/Stunde | 42,60 |
2.4 | Sonstige bestandserhaltende Instandsetzung | Personal-/Zeitaufwand E 2 TV-H/Stunde | 42,60 |
2.5 | Verpackung in Archivkartons | Personal-/Zeitaufwand E 2 TV-H/Stunde | 42,60 |
Auslagen für Archivkartons | 8 Kartons pro lfd. m pro Archivkarton | 6,00 | |
2.6 | Revision, Ordnung und Erschließung | ||
Vorbereitung und fachliche Anleitung (durch Fachkraft gehobener Dienst) | Personal-/Zeitaufwand E 9/10 TV-H/Stunde | 55,80 | |
Durchführung der Arbeiten (durch Fachkraft mittlerer Dienst) | Personal-/Zeitaufwand E 5 TV-H/Stunde | 46,70 | |
2.7 | Erteilung von Auskünften aus Unterlagen | Personal-/Zeitaufwand E 6 TV-H/Stunde | 47,00 |
2.8 | Aushebung der Unterlagen aus dem Magazin | Personal-/Zeitaufwand E 2 TV-H/Stunde | 42,60 |
Versand per Postdienstleister | entstandene Kosten | ||
2.9 | Lagerungskosten in den Archivstandorten | lfd. Regalmeter/Jahr | |
Staatsarchiv Darmstadt | 59,56 | ||
Staatsarchiv Marburg | 17,49 | ||
Staatsarchiv Marburg, Außenstelle Neustadt | 8,96 | ||
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden | 40,24 | ||
2.10 | Aktenvernichtung | Personal-/Zeitaufwand E 2 TV-H/Stunde | 42,60 |
3.
Übernahme archivwürdiger digitaler Unterlagen
Nr. | Gegenstand | Bemessungsgrundlage | Kosten in Euro |
1 | 2 | 3 | 4 |
3.1 | Unterstützung bei der Übertragung der digitalen Unterlagen in ein archivfähiges Dateiformat und eine archivfähige Datenstruktur durch das Digitale Archiv Hessen nach dessen Anforderungen | Personal-/Zeitaufwand | |
A 13 h.D./Stunde | 76,30 | ||
A 11/Stunde | 69,30 | ||
- Klärung technischer und rechtlicher Fragen,- Klärung von Detailfragen zur Datenstruktur,- Überprüfung der Datenkonsistenz,- Überprüfung der aus inhaltlichen Gründen gewählten Intervalle des Datenabzugs,- Festlegung der geeigneten Stichtage für den Datenabzug,- Festlegung des geeigneten Datenformats für die Datenlieferung (bereits vorhandene Exportmöglichkeiten der Fachanwendung, Praktikabilität für die jeweilige Datenstruktur etc.),- Einrichtung des Übermittlungswegs (vorhandene Möglichkeiten des Betreibers der Fachanwendung, Sicherheitsbedarf etc.),- Qualitätssicherung und Überprüfung des Aussonderungsverfahrens | A 10/Stunde | 61,90 | |
3.2 | Übertragung der digitalen Unterlagen in ein archivfähiges Dateiformat und eine archivfähige Datenstruktur nach den Anforderungen des Digitalen Archivs Hessen, Programmierung von Schnittstellen | Personal-/Zeitaufwand | |
A 13 h.D./Stunde | 76,30 | ||
A 11/Stunde | 69,30 | ||
A 10/Stunde | 61,90 | ||
Bei Vergabe an Dritte oder Beschaffung von Spezialsoftware | entstandene Kosten |
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