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Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz Vom 13. März 2007

Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz Vom 13. März 2007
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 13. März 200731.03.2007
Eingangsformel31.03.2007
§ 131.03.2007
§ 231.03.2007
Anlage - Bereiche, in denen eine Öffnung nach § 1 zulässig ist31.03.2007
Aufgrund des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 21. November 2006 (GVBl. S. 351, BS 8050-3) verordnet die Landesregierung:

§ 1

Verkaufsstellen dürfen in den in der Anlage bestimmten Bereichen im näheren Einzugsgebiet des Flugplatzes Zweibrücken während der im Ferienplan für Rheinland-Pfalz festgelegten Oster-, Sommer- und Herbstferien abweichend von § 3 Satz 1 Nr. 1 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 21. November 2006 (GVBl. S. 351, BS 8050-3) an Sonntagen in der Zeit von 11 Uhr bis 20 Uhr geöffnet sein. Wenn in den in Satz 1 genannten Ferienabschnitten der erste Ferientag ein Montag oder der letzte Ferientag ein Freitag ist, ist die Öffnung der Verkaufsstellen auch an dem dem ersten Ferientag vorausgehenden oder dem dem letzten Ferientag folgenden Sonntag zulässig. Am Ostersonntag sowie an Sonntagen, auf die ein gesetzlicher Feiertag fällt, ist eine Öffnung nicht zulässig. Während der nach den Sätzen 1 und 2 zugelassenen Ladenöffnungszeiten ist die Abgabe von Waren, die üblicherweise von Reisenden mitgeführt werden können, zulässig. Die sonstigen Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz über zulässige Ladenöffnungszeiten an Sonn- oder Feiertagen bleiben im Übrigen unberührt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Mainz, den 13. März 2007
Der Ministerpräsident Kurt Beck

Anlage

(zu § 1 Satz 1)
Bereiche, in denen eine Öffnung nach § 1 zulässig ist
1
In der Stadt Zweibrücken die Bereiche Am Wasserturm, Berliner Allee, Berner Straße, Europa Allee, Göteborger Straße, Greenwichstraße, Kopenhagener Ring, Londoner Bogen, Maastrichter Straße, Mailänder Ring, Max-Planck-Straße, Münchener Straße, Pariser Straße, Prager Ring und Wiener Straße und
2
in der Gemeinde Althornbach die Bereiche Brüsseler Straße, Europa Allee und Luxemburger Straße.
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