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DE - Landesrecht Hessen

Gesetz über die Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern Vom 3. Dezember 1981

Gesetz über die Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern Vom 3. Dezember 1981
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über die Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 3. Dezember 198101.01.2004
§ 101.01.2004
§ 201.01.2004

§ 1

Die Festsetzung und die Erhebung der Realsteuern (Gewerbesteuer
und Grundsteuer) obliegt den Gemeinden.

§ 2

(1) § 1 gilt auch für noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide und andere
Verwaltungsakte der Gemeinden bei der Festsetzung und Erhebung der Realsteuern.
(2) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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