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    DE - Landesrecht Hessen

    Verordnung über die Benennung von Straßen, Plätzen und Brücken Vom 1. April 1939

    Verordnung über die Benennung von Straßen, Plätzen und Brücken
    Vom 1. April 1939
    Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Verordnung über die Benennung von Straßen, Plätzen und Brücken vom 1. April 193901.01.2004
    Eingangsformel01.01.2004
    § 101.01.2004
    § 201.01.2004
    Auf Grund des § 121 der Deutschen Gemeindeordnung
    vom 30. Januar 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 49) wird folgendes verordnet:

    § 1

    (1) Die Benennung der innerhalb des Weichbildes von Gemeinden dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Plätze und Brücken gehört zu den ... den Gemeinden zur eigenen Verantwortung zugewiesenen Aufgaben.
    (2) ...
    (3) Der Minister des Innern erläßt die erforderlichen Durchführungsbestimmungen.

    § 2

    Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
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