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DE - Landesrecht Hessen

Verordnung über die Benennung von Straßen, Plätzen und Brücken Vom 1. April 1939

Verordnung über die Benennung von Straßen, Plätzen und Brücken
Vom 1. April 1939
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung über die Benennung von Straßen, Plätzen und Brücken vom 1. April 193901.01.2004
Eingangsformel01.01.2004
§ 101.01.2004
§ 201.01.2004
Auf Grund des § 121 der Deutschen Gemeindeordnung
vom 30. Januar 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 49) wird folgendes verordnet:

§ 1

(1) Die Benennung der innerhalb des Weichbildes von Gemeinden dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Plätze und Brücken gehört zu den ... den Gemeinden zur eigenen Verantwortung zugewiesenen Aufgaben.
(2) ...
(3) Der Minister des Innern erläßt die erforderlichen Durchführungsbestimmungen.

§ 2

Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
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