Landesverordnung zur Übertragung der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Wasgau-See" auf die Verbandsgemeinde Dahn Vom 18. Dezember 1979
Landesverordnung zur Übertragung der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Wasgau-See" auf die Verbandsgemeinde Dahn Vom 18. Dezember 1979
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Landesverordnung zur Übertragung der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Wasgau-See" auf die Verbandsgemeinde Dahn vom 18. Dezember 1979 | 01.10.2001 |
Eingangsformel | 01.10.2001 |
§ 1 | 01.10.2001 |
§ 2 | 01.10.2001 |
Anlage 1 | 01.10.2001 |
Anlage 2 | 01.10.2001 |
Auf Grund des § 147 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2236, 3617), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6. Juli 1979 (BGBl. I S. 949), in Verbindung mit
§ 1 des Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen vom 3. Juli 1961 (BGBl. I S. 856) verordnet die Landesregierung:
§ 1
(1) Die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Wasgau-See" wird im Einvernehmen mit den Gemeinden Fischbach bei Dahn, Rumbach und Schönau (Pfalz) auf die Verbandsgemeinde Dahn übertragen.
(2) Die Grenze des Bereichs "Wasgau-See" ergibt sich aus der Anlage 1 zu dieser Verordnung. Der Bereich ist in der beigefügten Karte (Anlage 2) gekennzeichnet.
§ 2
*
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fußnoten
*)
Verkündet am 16. 1. 1980
Anlage 1
(Zu § 1 Abs. 2 Satz 1)
Die Grenze des Bereichs "Wasgau-See" verläuft wie folgt:
Von
rdli
Anlage 2
(Zu § 1 Abs. 2 Satz 2)
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