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Landesverordnung zur Übertragung der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Wasgau-See" auf die Verbandsgemeinde Dahn Vom 18. Dezember 1979

Landesverordnung zur Übertragung der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Wasgau-See" auf die Verbandsgemeinde Dahn Vom 18. Dezember 1979
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Landesverordnung zur Übertragung der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Wasgau-See" auf die Verbandsgemeinde Dahn vom 18. Dezember 197901.10.2001
Eingangsformel01.10.2001
§ 101.10.2001
§ 201.10.2001
Anlage 101.10.2001
Anlage 201.10.2001
Auf Grund des § 147 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2236, 3617), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6. Juli 1979 (BGBl. I S. 949), in Verbindung mit
§ 1 des Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen vom 3. Juli 1961 (BGBl. I S. 856) verordnet die Landesregierung:

§ 1

(1) Die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Wasgau-See" wird im Einvernehmen mit den Gemeinden Fischbach bei Dahn, Rumbach und Schönau (Pfalz) auf die Verbandsgemeinde Dahn übertragen.
(2) Die Grenze des Bereichs "Wasgau-See" ergibt sich aus der Anlage 1 zu dieser Verordnung. Der Bereich ist in der beigefügten Karte (Anlage 2) gekennzeichnet.

§ 2

*
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fußnoten
*)
Verkündet am 16. 1. 1980

Anlage 1

(Zu § 1 Abs. 2 Satz 1)
Die Grenze des Bereichs "Wasgau-See" verläuft wie folgt:
Von
rdli

Anlage 2

(Zu § 1 Abs. 2 Satz 2)
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