BerAuswAnO HE 1962
DE - Landesrecht Hessen

Anordnung über die für die Ausstellung von Berechtigungsausweisen zuständige Behörde Vom 9. Oktober 1962

Anordnung über die für die Ausstellung von Berechtigungsausweisen zuständige Behörde Vom 9. Oktober 1962
Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Anordnung über die für die Ausstellung von Berechtigungsausweisen zuständige Behörde vom 9. Oktober 196201.01.2004
Eingangsformel01.01.2004
§ 101.01.2004
§ 201.01.2004
Auf Grund des § 14 der Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen vom 6. Mai 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 247) wird bestimmt:

§ 1

Zuständig für die Ausstellung von Berechtigungsausweisen (§ 13 Abs. 1 der Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen) sind die Versorgungsämter.

§ 2

Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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